Die Eu-Kommission hat am Mittwoch (29.) zwei Berichte angenommen, denen zufolge Kolumbien und Peru die Kriterien für die Aufnahme von Verhandlungen über Abkommen zwischen diesen Ländern und der EU über die Befreiung von der Visumpflicht erfüllen. „Angesichts der erheblichen Verbesserungen, die Kolumbien und Peru in den letzten Jahren in vielen Bereichen erzielt haben, ist es nicht mehr gerechtfertigt, die Visumpflicht für Bürger dieser Länder, die den Schengen-Raum nur kurz besuchen, aufrechtzuerhalten. Durch die Abschaffung der Visumpflicht fördern wir Mobilität und zwischenmenschliche Kontakte, was von grundlegender Bedeutung für die soziale und wirtschaftliche Entwicklung und das gegenseitige Verständnis ist“, erklärte Cecilia Malmström, EU-Kommissarin für Inneres.
Nach Bewertung der einschlägigen Kriterien – unter anderem der Sicherheitsrisiken und der Gefahr irregulärer Einwanderung, der wirtschaftlichen Vorteile für die EU und Menschenrechtserwägungen – ist die Kommission zu dem Schluss gelangt, dass die nötigen Voraussetzungen für die Aufnahme von Verhandlungen zwischen der EU und Kolumbien sowie zwischen der EU und Peru über die Befreiung von der Visumpflicht gegeben sind.
Wichtigste Ergebnisse der beiden Berichte: Den Visumantragstellern beider Länder wird mehr Vertrauen entgegengebracht, was auch an der niedrigen Zahl der abgelehnten Visumanträge abzulesen ist. Die Zahl der irregulären Migranten ist relativ gering. Die Sicherheit der Reisedokumente ist ausreichend. Sicherheitsrisiken sind zurückgegangen. Die organisierte Kriminalität gilt derzeit nicht als ernsthafte Bedrohung für die EU (mit Ausnahme des Drogenhandels). Mit dem deutlichen Anstieg des Wirtschaftswachstums in Kolumbien und Peru verbessern sich die wirtschaftlichen Chancen, Handel und Tourismus ziehen an. Menschenrechte und Grundfreiheiten werden in diesen Ländern jetzt sehr viel besser geschützt und geachtet als in der Vergangenheit. Da alle EU-Bürger in Kolumbien und Peru von der Visumpflicht befreit sind, wird das Gegenseitigkeitsprinzip gewahrt werden. Die Visumfreiheit wird die Beziehungen zwischen der EU und diesen beiden Ländern weiter stärken, zumal seit 2013 die Freihandelsabkommen bereits (vorläufig) angewandt werden.
Es wird trotz der allgemein positiven Bewertung nicht verkannt, dass gewisse Risiken bestehen – Drogenschmuggel und Menschenhandel könnten zunehmen, ebenso die Zahl der legal in die EU eingereisten Kolumbianer und Peruaner, die die zulässige Aufenthaltsdauer überschreiten und damit zu irregulären Migranten werden. Diese Risiken werden jedoch als beherrschbar angesehen, insbesondere durch eine korrekte Durchführung der Grenzkontrollen, gegebenenfalls durch zusätzliche Kontrollen an den Flughäfen, über die die meisten Kolumbianer und Peruaner in den Schengen-Raum einreisen.
Die weiteren Schritte
Nach Erörterung der Berichte in den zuständigen Ausschüssen und Arbeitsgruppen des Europäischen Parlaments und des Rates wird die Kommission den Rat um Ermächtigung zur Aushandlung von Abkommen mit den beiden Ländern über die Befreiung von der Visumpflicht für Kurzaufenthalte ersuchen. Wenn der Rat die Ermächtigung erteilt, könnten die Verhandlungen im ersten Quartal 2015 aufgenommen werden. Erst nach Inkrafttreten der Abkommen wird visumfreies Reisen für die Bürger dieser Länder möglich. Damit ist frühestens in der zweiten Hälfte des Jahres 2015 zu rechnen.
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