Internationaler Haftbefehl: ETA-Mitglied soll sich in Venezuela aufhalten

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José Ignacio de Juana Chaos soll sich in Venezuela aufhalten (Foto: ElMundo/Screenshot YouTube)
Datum: 17. Februar 2015
Uhrzeit: 11:51 Uhr
Leserecho: 5 Kommentare
Autor: Redaktion
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Die spanische Justiz hat am Montag (16.) Interpol um Hilfe bei der Suche nach dem verurteilten Mitglied der baskischen Untergrundorganisation ETA, José Ignacio de Juana Chaos, ersucht. Richter Eloy Velasco bat die internationale Polizeiorganisation, einem Bericht der spanischen Tageszeitung „El Mundo“ nachzugehen, demzufolge der 59-Jährige im südamerikanischen Land Venezuela leben und in Chichiriviche (Bundesstaat Falcón) Besitzer eines Spirituosengeschäftes sein soll. Bereits 2014 hatte das spanische Unternehmen „Antena 3“ darüber berichtet, dass sich de Juana mit Ehefrau und Sohn im Bundesstaat Anzoategui aufhalte.

Der ETA-Terrorist war Anführer des „Madrid Commando“, einer Gruppe, die Ziele in der Gegend von Madrid angriff. Nach Aussagen des ehemaligen ETA-Mitglieds Soares Gamboa war es de Juana, der die Opfer auswählte und bestimmte, welches Mitglied des Kommandos schießen musste. Am 16. Januar 1987 wurde er in Madrid verhaftet und wegen 25 Morden zu einer Haftstrafe von über 3.000 Jahren verurteilt. Am 2. August 2008 wurde er nach 21 Jahren aus der Haft entlassen. Am 24. September 2008 stellte die spanische Justiz einen internationalen Haftbefehl gegen Chaos aus und fragte bei Interpol um Hilfe an. Der Grund sei, dass Chaos nach seiner Gefängnisentlassung den Terrorismus verherrlicht hätte und daraufhin nicht zu einer Anhörung in San Sebastian erschienen sei. Am 17. November 2008 wurde Chaos in Belfast festgenommen, 2010 verschwand er in Nordirland während eines Berufungsverfahrens gegen seine Auslieferung nach Spanien.

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Kommentarbereich

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  1. 1
    Martin Bauer

    Wie kann man so einen wieder freilassen, auch noch, nach dem man ihm 3000 Jahre Haft aufgebrummt hatte. Wenn man ihn nach 2000 Jahren wegen guter Führung entlassen hätte, wäre es mir recht. Aber keinen Tage früher!

    • 1.1
      VE-GE

      Also wirklich das verstehe ich auch nicht…….und nun hat man den scheiss! Das sich so einer absetzt ist doch fast klar !

  2. 2
    Inge Alba

    Von mir aus auch schon nach 100 Jahren Haftentlassung, hätte der so oder so nicht geschafft, wer wird schon 120 alt? Nun ja, nach Vzla. passt er ja ganz gut hin, gute Gesellschaft mit Mafia und Drogenbaronen, gleich und gleich gesellt sich gerne.

    • 2.1
      Martin Bauer

      Ne, ne! Sowas sollte man gar nicht erst einreissen lassen! In Venezuela gibt es unglaublich viele 120-Jährige. Die kommen an jeden Wahltag aus ihren Gräbern gestiegen und kehren nach Stimmabgabe für den PSUV Kandidaten wieder dorthin zurück. Auf eine gefäschte Cedula mehr oder weniger kommt es ja nicht an, und darauf, ob ihr Träger noch lebt oder nicht, auch nicht. Deshalb würde ich lieber bei 2000 Jahren bleiben. Ich bezweifle, dass das Bolivarische Reich doppelr so lange existiren wird, wie das Dritte.

      • 2.1.1
        Inge Alba

        Nun gut, mir auch egal, dachte nur, dass man evtl. finanzielle Ansprüche an den Staat bei Ableben einer Person dann auch wirklich einstellen sollte, nicht wie in Griechenland, dort kassiert man gerne die Pensionen der Verstorbenen auf ewige Zeiten weiter. Aber wenn man mir versichert, das man in Vzla. tot ist, wenn man tot ist, dann 3500 Jahre Haft und bei echtem Ableben keine Hinterbliebenen Rente. Das Bolivarische Reich, auch so ein Unding, kommt so ein Fatzke daher und vergewaltigt den alten Simón Bolivar noch posthum, wenn der wüsste was in seinem Namen so alles verbrochen wurde und wird.

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