Venezuela: Ex-Präsident von Brasilien ergänzt Verteidigung inhaftierter Oppositionspolitker

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Fernando Henrique Cardoso, Ex-Präsident von Brasilien (Foto: José Cruz/ABr - Agência Brasil)
Datum: 30. März 2015
Uhrzeit: 10:34 Uhr
Leserecho: 3 Kommentare
Autor: Redaktion
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Mit Fernando Henrique Cardoso übernimmt eine weitere prominente Persönlichkeit die Verteidigung der inhaftierten venezolanischen Oppositionspolitiker Leopoldo López und Antonio Ledezma. Cardoso war von Januar 1995 bis Dezember 2002 der Präsident von Brasilien und will zusammen mit Felipe González (1982 bis 1996 Ministerpräsident von Spanien) und dem Kanadier Irwin Cotler (früherer kanadischer Justizminster, der als Anwalt politisch Verfolgte wie Nelson Mandela und Andrej Sacharow vertrat) die beiden politischen Gefangenen aus der Haft befreien. Darüber hinaus wird eine brasilianische Fraktion nach Venezuela reisen, um die Lage aller politischen Gefangenen zu überprüfen.

„Wir organisieren eine Reise von wichtigen Führern Brasiliens nach Venezuela und ich beabsichtige, dieser Gruppe beizutreten. Es ist ein klares Bekenntnis zu Demokratie und Freiheit. Wir wollen für unser Land das gleiche, was wir auch für unsere Nachbarn wollen. Es gibt aktuell ein schwerwiegendes Versäumnis der demokratisch gewählten Regierungen in Lateinamerika in Bezug auf die autoritären Eskalationen in einigen Ländern. In Brasilien ist dieses Verhalten viel mehr als eine Unterlassung – es ist eine sehr ernste Komplizenschaft mit diesen Regimen“, teilte Aécio Neves da Cunha, ehemaliger Präsidentschaftskandidat von Brasilien und Präsident der Partei „Partido da Social Democracia Brasileira (PSDB)“, in einem Interview mit.

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Kommentarbereich

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  1. 1
    Tinu

    es ist immerhin mal ein Anfang.
    Der Maduro wird jetzt alles mögliche tun, und sich querstellen damit niemand mit solchen Vorhaben in „sein“ Land kommt.
    Wenn er nichts zu verbergen hätte, dann hätte er auch keine Angst davor.

  2. 2
    Inge Alba

    Eine einfach Frage, hat man als ausländischer Rechtsanwalt das Recht in einem fremden Land eine Verteidigung zu übernehmen? Ist dies rein Rechtlich überhaupt möglich? Ist nur eine Frage, denn z.B. als Architekt kann ich nicht weltweit arbeiten, da müssen meine Papiere erst anerkannt werden, in Europa muss ein venezolanischer Architekt 4/5 seines Studiums wiederholen. Deshalb meine Frage. Natürlich gönne ich den Inhaftierten jede Art der Unterstützung, aber ist es möglich?

    • 2.1
      Matthias Gysin

      Kaum (obwohl ich die Aktion gut finde). Wir haben eine befreundete Advokation in Venezuela. Die Zulassung ist a) Mitglied im Anwaltsverband b) Zulassung durch das Justizministerium c) Bestätigung durch eine richterliche Behörde. Vermutlich kommt dann noch mehr dazu (Nationalität etc). Da es mit grosser Sicherheit einen Militärprozess oder ein Prozess wegen Hochverrat ist, kann ich mir auch nicht vorstellen, dass ausländische Vertreter zugelasen werden.

      Ich vermute das Vorhaben Cardosos ist eher die Regierung Rousseff unter Druck zu setzen um die „Venezuelafrage“ zu thematisieren. Werden Sie trotzdem zugelassen ist voraus absehbar dass das oberste Gericht Venezuelas ohnehin im Sinne Maduros urteilen wird. Man darf nicht vergessen, dass die Bundesanwältin Venezuelas (Oberste Anklägerin) vorher (normale) Sekretärin ohne JUS Ausbildung soviel ich weiss Präsidialdepartement war. Entsprechend versiert werden die Richter sein.

      Die Zulassung der Herren wird bei einer Verhandlung vor dem internationalen Gerichtshof ausser Frage stehen. Die Frage ist wohl dann eher, ob Venezuela aus dieser Konvention austritt. (analog bei der Weltbank).

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