Die Schweiz und Belize haben am 10. August 2015 in London ein Steuerinformationsabkommen (SIA) unterzeichnet. Derartige Abkommen werden im Rahmen der schweizerischen Amtshilfepolitik abgeschlossen. Bevor das Abkommen mit dem zentralamerikanischen Land in Kraft treten kann, muss es vom Parlament genehmigt werden. Es unterliegt dem fakultativen Referendum. Bei der Anhörung nach Abschluss der Verhandlungen haben sich die Kantone und betroffenen Wirtschaftsverbände positiv geäußert.
Die Schweiz hat bisher acht weitere SIA unterzeichnet: Die Abkommen mit Jersey, Guernsey und der Insel Man sind in Kraft getreten und seit dem 1. Januar 2015 anwendbar. Die Abkommen mit Andorra, Grönland, San Marino und den Seychellen sind im Juli 2015 in Kraft getreten und werden ab dem 1. Januar 2016 anwendbar sein. Schließlich hat die Schweiz am 19. Mai 2015 auch mit Grenada ein SIA unterzeichnet. Verhandlungen mit weiteren Staaten und Territorien sind im Gang.
Der Bundesrat hat am 4. April 2012 beschlossen, den internationalen Amtshilfestandard nicht nur in Doppelbesteuerungsabkommen (DBA), sondern auch in SIA zu vereinbaren. DBA und SIA sind grundsätzlich gleichwertige Instrumente für die Vereinbarung einer standardkonformen Amtshilfeklausel. Im Unterschied zu den DBA, die prioritär die Vermeidung der Doppelbesteuerung regeln und weitere diesbezügliche Bestimmungen enthalten, beschränken sich die SIA auf den Informationsaustausch auf Anfrage.
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