In enger Zusammenarbeit mit den zuständigen mexikanischen Behörden wurde die Ankunft der Sendung dem Zollkriminalamt in Köln mit dem Verdacht, dass es sich bei der Spirituose um keine Originalware handeln könnte, übermittelt. Die Beamten vom Zollamt Waltershof wählten daraufhin den Container für eine Kontrolle aus und übersandten die entnommenen Proben zum einen an den Rechteinhaber und zum anderen zur Untersuchung an das Bildungs- und Wissenschaftszentrum des Zolls nach Berlin.
Der Rechteinhaber, der Tequila Regulatory Council (CRT), der die Produktion und die Abfüllung in Mexiko genehmigt und überwacht, bestätigte sofort den Anfangsverdacht der Zöllner. Bei der festgestellten Flüssigkeit handelt es sich keineswegs um Originalware. Tequila ist eine mexikanische geografische Angabe für eine Spirituose, welche ausschließlich aus der Blauen Agave gewonnen wird. Er stammt aus dem geschützten Bereich der Produktion in Mexiko. Das Bildungs- und Wissenschaftszentrum kam zu demselben Schluss. Bei der chemisch untersuchten Flüssigkeit handelt es sich um Branntwein mit einem Alkoholgehalt von 65,1 Prozent.
„Solch eine gewaltige Menge an gefälschtem Tequila haben wir bislang noch nie entdeckt“, so Udo Storch, Pressesprecher des Hauptzollamts Hamburg-Hafen. Bei diesem Aufgriff handelt es sich um die bislang größte Sicherstellung an gefälschtem Tequila beim Hamburger Zoll. Der Alkohol wurde beschlagnahmt und wird unter zollamtlicher Überwachung vernichtet.
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