Prozessbeginn: Essener Langericht weist Klage gegen RWE ab – Update

gletscher

Die Laguna Palcococha liegt in der Region Ancash in der Hochgebirgskette Cordillera Blanca auf einer Höhe von 4.566 Meter über dem Meeresspiegel (Screenshot YouTube)
Datum: 15. November 2016
Uhrzeit: 20:28 Uhr
Ressorts: Natur & Umwelt, Peru
Leserecho: 1 Kommentar
Autor: Redaktion
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Die zweite Zivilkammer des Essener Landgerichts verhandelt am Donnerstag (24.) über die Klage eines Kleinbauers aus Peru gegen den Energiekonzern RWE. Saúl Luciano Lliuya hatte mit der Hilfe einer Anwältin im März 2015 ein Schreiben aufgesetzt und fordert im juristisch einmaligen Vorgang vom Essener Stromkonzern RWE eine Beteiligung an der Finanzierung von Schutzmaßnahmen in seiner Heimatregion.

Nach Gerichtsangaben gehört dem Kläger ein Haus in der peruanischen Stadt Huarez in den Anden. Er trägt vor, ein See oberhalb der Stadt drohe durch das Schmelzen eines Gletschers überzulaufen und sein Haus zu beschädigen. Ursache des Schmelzens sei der Klimawandel, der durch den CO2- Ausstoß der Kraftwerke der Beklagten mitverursacht sei. Mit seiner Klage verlangt der Kläger festzustellen, dass die Beklagte die Kosten für künftige Schutzmaßnahmen tragen muss, und zwar entsprechend ihrem Anteil am weltweiten CO 2-Ausstoß insgesamt (sogenannte Feststellungsklage).

Hilfsweise soll die Beklagte sicherstellen, dass die Wassermenge in dem See gesenkt wird. Weiter hilfsweise verlangt der Kläger Zahlung von 17.000 Euro an den Gemeindezusammenschluss Waraq, um Schutzmaßnahmen zu finanzieren. Ebenfalls hilfsweise verlangt der Kläger Zahlung von rund 6.300 Euro für Selbsthilfemaßnahmen, die er bereits getroffen habe. Rechtlich stützt sich der Kläger vorrangig auf den Beseitigungs- und Unterlassungsanspruch gemäß § 1004 des Bürgerlichen Gesetzbuches.

Die Beklagte sieht die Klage bereits aus prozessrechtlichen Gründen als unzulässig an. Die Klage sei aber auch unbegründet: Für das Begehren des Klägers gebe es keine Rechtsgrundlage. Die angebliche Flutgefahr habe der Kläger nicht ausreichend dargelegt. Außerdem existiere keine lineare Ursachenkette vom CO2-Ausstoß bis zur behaupteten Flutgefahr. Der Ausstoß von CO2 sei auch nicht pflichtwidrig, da die Beklagte über eine Genehmigung nach dem Treibhausgas-Emissionshandelsgesetz verfüge.

Update, 15. Dezember

Das Essener Landgericht hat die Klimaklage abgewiesen und in Teilen als unzulässig und unbegründet erachtet. Die Anwältin des Klägers kündigte nach der Entscheidung an, man werde Rechtsmittel gegen das Urteil einlegen.

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Kommentarbereich

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  1. 1
    oliriwa

    Ganz schön frech der Bursche. Der scheint auch mittlerweile zu wissen, daß das Rechtssystem hier in Deutschland immer schwächer wird, Raum bietet für solche unglaublichen Anliegen, und das nutz er eben aus. Ansonsten sollte er erst mal, und das wäre für mich der Hauptgrund eines ablehnenden Bescheides, sich an zwei der Hauptverursacher unseres globalen Klimaerwärmung wenden, die USA und vor allem China. Das widerum traut es sich nicht, denn die ständen bei Ihm ruckzuck auf der farbenfrohen Eingangsmatte. Darüber hinaus sollte er mal nach Lima fahren und sich ein paar Stunden an die Avenida Abancay stellen. Wenn er dann nach ein paar Stunden keine Lungenentzündung hat kann er froh sein und spätestens dann wird er auch wissen, wenn er so schlau ist wie er sich gibt, warum bei Ihm in den Bergen der Gletscher schmilzt.

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