Am 20. April 2017 landete gegen 10:20 Uhr Flug KL 1903 aus Amsterdam auf dem Airport Hannover. An Bord war auch eine 36-jährige Urlauberin aus dem Landkreis Gifhorn. Sie hatte ihre Reise auf der Antilleninsel Curaçao begonnen. Beim Verlassen des Terminals wurde sie im grünen Kanal zur Zollkontrolle gebeten.
Die Zöllner setzten zunächst ein Röntgengerät für die Gepäckstücke ein. Da sich dort jedoch Auffälligkeiten ergaben, schloss sich eine manuelle Überprüfung der Gepäckstücke an. In einer schwarzen Reisetasche fanden die Zöllner dann fünf Steinkorallen mit einem Gesamtgewicht von 4.760 Gramm. Das größte Einzelexemplar wog 2.570 Gramm.
Korallen sind durch das Washingtoner Artenschutzübereinkommen geschützt. Sie dürfen nur mit Genehmigung des Bundesamts für Naturschutz gehandelt werden. Diese Genehmigung konnte die 36-Jährige, die die Korallen als Dekorationsmaterial verwenden wollte, nicht vorlegen. Die Korallen wurden sichergestellt, die weitere Sachbearbeitung übernimmt das Bundesamt für Naturschutz in Bonn.
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