Schweiz und Ecuador unterzeichnen Änderungsprotokoll zum Doppelbesteuerungsabkommen
Die Schweiz hat bisher 57 DBA unterzeichnet, die den internationalen Standard in Sachen Informationsaustausch erfüllen; davon sind 50 in Kraft (Foto: Bundesrat/Admin)
Die Schweiz und Ecuador haben am 26. Juli 2017 in Quito ein Änderungsprotokoll zum Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen unterzeichnet. Damit erfüllt das Doppelbesteuerungsabkommen den aktuellen internationalen Standard zum Informationsaustausch auf Anfrage. Das Änderungsprotokoll zum DBA mit Ecuador führt eine Bestimmung über den Informationsaustausch auf Anfrage nach dem international geltenden Standard ein.
Die Kantone und die interessierten Wirtschaftsverbände haben den Abschluss des Änderungsprotokolls begrüsst. Für das Inkrafttreten muss es vom schweizerischen Parlament genehmigt werden und das nötige Genehmigungsverfahren in Ecuador durchlaufen. Das Protokoll sieht vor, dass der Informationsaustausch auf Anfrage für die Steuerjahre ab dem 1. Januar des auf das Inkrafttreten folgenden Kalenderjahres beginnt.
Die Schweiz hat bisher 57 DBA unterzeichnet, die den internationalen Standard in Sachen Informationsaustausch erfüllen; davon sind 50 in Kraft.
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