Hurrikan „Irma“: Reise- und Sicherheitshinweise USA

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Es gilt die höchste Alarmstufe und es muss mit starken Stürmen, heftigen Regenfällen, Überschwemmungen und Erdrutschen gerechnet werden (Fotos:Wunderground)
Datum: 06. September 2017
Uhrzeit: 13:21 Uhr
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Autor: Redaktion
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Der Hurrikan „Irma“ hat sich zu einem „Major Hurricane“ der höchsten Kategorie 5 mit Winden von mehr als 250 km/h entwickelt und wird ab dem 6. September 2017 die nordöstlichen Karibikinseln und damit auch die US-amerikanischen Jungferninseln, Puerto Rico mit Vieques und Culebra erreichen und überqueren. Im weiteren Verlauf wird Irma vermutlich auch zum Wochenende (voraussichtlich am 9. September 2017) auf Florida treffen.

Es gilt die höchste Alarmstufe und es muss mit starken Stürmen, heftigen Regenfällen, Überschwemmungen und Erdrutschen gerechnet werden. Reisende werden gebeten, die Wettervorhersage, stets aktuelle Informationen des Externer Link, öffnet in neuem FensterNational Hurricane Centers und Anweisungen der lokalen Behörden unbedingt zu beachten und zu befolgen, siehe auch Naturkatastrophen.

Hurrikan „Harvey“ ist, nachdem er auf die texanische Küste traf, zu einem Tropensturm heruntergestuft worden und nach Louisiana weitergezogen. Dort ist auch in den nächsten Tagen insbesondere im Westen mit starken Regenfällen und Überschwemmungen zu rechnen. In Texas und insbesondere Houston sind die lokalen Behörden weiterhin mit Sicherungsmaßnahmen auf Grund der Überschwemmungen befasst. In Houston, Pasadena und anderen Orten gelten bis auf weiteres nächtliche Ausgangssperren. In einer Chemiefabrik nahe Houston hat es Explosionen gegeben, die Umgebung wurde evakuiert. Das deutsche Generalkonsulat in Houston hat den Betrieb wieder aufgenommen, wird aber bis zum 5. September 2017 für den Publikumsverkehr geschlossen bleiben.

Die Flughäfen George Bush Intercontinental (IAH) und William P. Hobby (HOU) nehmen ihren Betrieb nur schrittweise wieder auf – zunächst begrenzt auf wenige Flüge. Reisenden wird dringend geraten, engen Kontakt mit ihren Reiseveranstaltern bzw. Fluggesellschaften zu halten sowie die Wettervorhersage und Anweisungen der lokalen Behörden zu beachten, siehe auch Naturkatastrophen.

Auswärtiges Amt, 6. September

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