Die Vereinten Nationen haben den 13. Oktober seit 1989 zum Internationalen Tag der Katastrophenvorsorge ausgerufen. Der Tag soll alle BürgerInnen und Regierungen dazu ermutigen, sich im Aufbauprozess von widerstandfähigen Gemeinschaften und Nationen gegen Katastrophen einzubringen. Das Auswärtige Amt engagiert sich seit Längerem im Bereich der Katastrophenvorsorge. 2013 hat das Auswärtige Amt die „Preparedness Initiative“ ins Leben gerufen und als Ergebnis dieser die „Principles of Preparedness“ auf der „Internationalen Preparedness“-Konferenz am 11. Juni 2013 in Berlin verabschiedet. Die Prinzipien gehen vor allem auf die individuelle Rolle der verschiedenen Akteure und ihre Verantwortung im Bereich humanitäre Katastrophenvorsorge ein.
Anlässlich des Internationalen Tages der Katastrophenvorsorge am 13.10.17 erklärte die Beauftragte der Bundesregierung für Menschenrechtspolitik und Humanitäre Hilfe, Bärbel Kofler:
„Viel zu oft haben wir allein in den letzten Wochen von Naturkatastrophen und dem mit ihnen verbundenen menschlichen Leid gehört und gelesen: die Wirbelstürme in der Karibik, die Überschwemmungen in Bangladesch, die schweren Erdbeben in Mexiko. Wir können diese extremen Naturereignisse zwar nicht verhindern – aber wir können die humanitären Folgen für die betroffenen Menschen mildern und sie unterstützen, sich besser vorzubereiten.
Wir dürfen nicht nur dann reagieren, wenn die Katastrophe bereits eingetreten ist. Die meisten Katastrophen kommen nicht überraschend. Wir können bereits im Vorfeld helfen, Not zu verhindern! Daran erinnert uns der heutige Internationale Tag der Katastrophenvorsorge: Wir müssen die Zahl der Menschen reduzieren, die von solchen Katastrophen betroffen sind. Mit verbesserter Vorsorge und der Stärkung von Widerstandsfähigkeit in Risikogebieten können wir Menschenleben retten und Leid verringern. Dies kann die Weltgemeinschaft nur zusammen leisten. Wir müssen unsere Anstrengungen in der Katastrophenvorsorge noch besser koordinieren und konkrete Zusammenarbeit fördern. Denn Naturkatastrophen achten nicht auf staatliche Grenzen.
Eine wichtige Rolle spielt dabei die weitere Umsetzung des „Sendai-Rahmenwerks für Katastrophenvorsorge 2015-2030“. Das Abkommen hat ganz konkret überprüfbare Ziele identifiziert, an denen wir uns messen lassen müssen. Deutschland gehört dabei zu den Vorreitern und setzt mit erfahrenen Partnern Vorsorgemaßnahmen in Risiko-Ländern um. Wir unterstützen unsere humanitären Partner vor allem darin, vorhandene Vorhersagen über bevorstehende Katastrophen noch besser zu nutzen und entstehende Risiken vorrauschauend zu reduzieren.
Wir setzen uns zudem intensiv für den Schutz von Menschen ein, die aufgrund von Naturkatastrophen oder den Folgen des Klimawandels vertrieben werden. Hier hat Deutschland gemeinsam mit Bangladesch aktuell den Vorsitz der Plattform für katastropheninduzierte Vertreibung inne. Wir dürfen nicht nachlassen – denn Katastrophenvorsorge kann menschliches Leid verhindern. Dafür werde ich auch ganz persönlich noch einmal bei der diesjährigen deutschen Fachtagung Katastrophenvorsorge am kommenden Montag in Berlin und im Gespräch mit dem VN-Sondergesandten für Katastrophenvorsorge, Robert Glasser, werben“.
Auswärtiges Amt
Leider kein Kommentar vorhanden!