22 Vogelspinnen wollte ein 48-jähriger Essener in einem Koffer von Paraguay nach Deutschland schmuggeln. Die Zöllner kontrollierten den Koffer am Düsseldorfer Flughafen zunächst als sogenanntes Rush-Gepäck. Dabei handelt es sich in diesem Fall um Gepäckstücke, die zunächst nicht vom Gepäckband abgeholt wurden und daher vom Handlingspartner der Airline beim Zoll vorgestellt werden. Bei der Röntgenkontrolle eines Koffers entdeckten die Zöllner mehrere gleich aussehende Gegenstände, die aufgrund der Umrisse als Spinnen erkennbar waren.
Unmittelbar nach dem Röntgen des Koffers erschien dessen Besitzer, der von der Kontrolle nichts mitbekommen hatte. Die Zöllner fragten ihn daher zunächst, was in dem Koffer sei. Der Beschuldigte sagte, dass sich nur seine persönlichen Gegenstände in dem Koffer befänden. Als beim Öffnen des Koffers dann die Plastikbehälter mit den Vogelspinnen zum Vorschein kamen, erklärte der Mann, dass er Spinnen züchte und diese zum Teil trächtig seien.
Die Tiere stehen zwar nicht unter Artenschutz. Da es sich aber um eine gewerbliche Einfuhr handelte und der Beschuldigte die Tiere nicht angemeldet hatte, leiteten die Zöllner ein Strafverfahren wegen versuchter Steuerhinterziehung ein. Außerdem stellten sie die Vogelspinnen auf Anordnung des Veterinäramts Düsseldorf, das die Transportbedingungen und den Gesundheitszustand der Tiere prüft, sicher.
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