Präsidentschaftswahlen Brasilien: Antrag von UNO-Menschenrechtsausschuss irrelevant

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Gegen Lula laufen weitere Ermittlungen (Foto: Archiv)
Datum: 22. August 2018
Uhrzeit: 09:09 Uhr
Leserecho: 1 Kommentar
Autor: Redaktion
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Vor wenigen Tagen hat der Menschenrechtsausschuss der Vereinten Nationen (UN) die brasilianische Regierung gebeten, den wegen Korruption und Geldwäsche rechtskräftig zu zwölf Jahren Haft verurteilten Ex-Präsident Luiz Inácio Lula da Silva nicht daran zu hindern, bei den Präsidentschaftswahlen zu kandidieren. Die brasilianische Staatsanwaltschaft hat den Antrag am Dienstag (21.) als „voreilig“ und „irrelevant“ bezeichnet.

„Lula wurde rechtskräftig verurteilt und sitzt seine Strafe bereits ab. Die UN-Resolution ist nach brasilianischem Recht irrelevant, da eine in zweiter Instanz verurteilte Person nicht für ein öffentliches Amt kandidieren darf“, so Staatsanwalt Mauricio Gotardo Gerum in einer offiziellen Erklärung.

Nach Meinung der Staatsanwaltschaft soll von „außen“ offensichtlich Unruhe geschürt werden. Die staatliche Behörde weist darauf hin, dass die ehemalige Regierung von Lula im Jahr 2010 das Gesetz „Lei da Ficha Limpa“ verabschiedet hatte. Laut dem „Gesetz der weißen Weste“ kann sich niemand um öffentliche Ämter bewerben, der in zweiter Instanz verurteilt wurde. Deshalb hat am Dienstag der stellvertretende Generalstaatsanwalt von Brasilien, Humberto Jacques de Medeiros, dem Obersten Wahlgericht (TSE) eine Entscheidung vorgelegt und das Gericht aufgefordert, die Registrierung von Lulas Kandidatur für die Präsidentschaft zu anulieren.

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  1. 1
    Caratinga

    Mit der PT ist immer das Gleiche, ihre Rechte kennen sie bzw. wo kann ich Unruhe schaffen, oder Unwahrheiten in den Raum stellen.
    Aber wenn sie sich die Taschen vollgemacht haben, oder die Tatsachen verdreht haben, gelogen haben, gemordet haben, da haben sie die UNO nicht um Erlaubnis gefragt.

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