Bayern: Übergabe einer Goldmaske an Peru

peru

Bevollmächtigte des Freistaates Bayern Dr. Rolf-Dieter Jungk übergibt die Goldmaske an die Ministerin für Kultur der Republik Peru Patricia Jacquelyn Balbuena Palacios (Foto: RegierungBayern)
Datum: 10. September 2018
Uhrzeit: 09:42 Uhr
Ressorts: Kultur & Medien, Peru
Leserecho: 0 Kommentare
Autor: Redaktion
Sprachkurs Spanisch (Südamerika)

Am 6. September 2018 empfing der Bevollmächtigte des Freistaates Bayern, Dr. Rolf-Dieter Jungk, die Ministerin für Kultur der Republik Peru, Patricia Jacquelyn Balbuena Palacios, den Botschafter der Republik Peru in der Bundesrepublik Deutschland, Elmer Schialer, und weitere Vertreter der Republik Peru in der Vertretung des Freistaates Bayern in Berlin. Anlass dieses Zusammenkommens war die Rückgabe einer Goldmaske der sog. „Herren von Sicán“ an die Republik Peru. Die Sicán-Kultur war eine Kultur, die an der Nordküste des heutigen Perus im Zeitraum von ca. 700 bis 1375 vorherrschte. Laut gerichtlich erholtem Sachverständigengutachten stammt die nunmehr übergebene Maske mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit aus der mittleren Periode der Sicán-Kultur. Diese Maske wurde demnach vor ca. 1.000 Jahren mit den sterblichen Überresten von Angehörigen der Herrscherfamilien aus der Sicán-Epoche bestattet. Da es im Norden des Staatsgebietes der heutigen Republik Peru seit dem 16. Jahrhundert immer wieder zu Grabplünderungen in historischen Stätten kam, bestand der Verdacht, dass auch diese Maske einer Grabplünderung zum Opfer fiel.

Die Goldmaske konnte im Jahre 1997 im Rahmen eines Ermittlungsverfahrens der Staatsanwaltschaft München I zusammen mit zahlreichen anderen Kunstschätzen in der Wohnung eines Kunstsammlers in München beschlagnahmt werden. Da sich der bisherige Besitzer der Maske jedoch für deren Eigentümer hielt und sich mit der Herausgabe der Maske an die Republik Peru nicht einverstanden erklärte, musste zunächst in einem aufwendigen Zivilprozess die Eigentumslage an der Maske geklärt werden. Nachdem diese Frage nun durch das Landgericht München I zugunsten der Republik Peru beantwortet werden konnte, waren die rechtlichen Grundlagen für die Rückgabe dieses Kulturguts an die Republik Peru geschaffen. Damit konnte ein kunsthistorisch wertvoller Gegenstand namens des Freistaats Bayern an die Republik Peru und damit an den Ort, von dem er stammt und für den er daher eine ganz besondere Bedeutung hat, zurückgegeben werden.

P.S.: Sind Sie bei Facebook? Dann werden Sie jetzt Fan von agência latinapress! Oder abonnieren Sie unseren kostenlosen Newsletter und lassen sich täglich aktuell per Email informieren!

© 2009 - 2024 agência latinapress News & Media. Alle Rechte vorbehalten. Sämtliche Inhalte dieser Webseite sind urheberrechtlich geschützt. Vervielfältigung und Verbreitung nur mit vorheriger schriftlicher Genehmigung von IAP gestattet. Namentlich gekennzeichnete Artikel und Leser- berichte geben nicht unbedingt die Meinung der Redaktion wieder. Für Einsendungen und Rückmeldungen bitte das Kontaktformular verwenden.

Dies könnte Sie auch interessieren

Kommentarbereich

Hinweis: Dieser Kommentarbereich ist moderiert. Leser haben hier die Möglichkeit, Ihre Meinung zum entsprechenden Artikel abzugeben. Dieser Bereich ist nicht dafür gedacht, andere Personen zu beschimpfen oder zu beleidigen, seiner Wut Ausdruck zu verleihen oder ausschliesslich Links zu Videos, Sozialen Netzwerken und anderen Nachrichtenquellen zu posten. In solchen Fällen behalten wir uns das Recht vor, den Kommentar zu moderieren, zu löschen oder ggf. erst gar nicht zu veröffentlichen.

Leider kein Kommentar vorhanden!

Diese News ist älter als 14 Tage und kann nicht mehr kommentiert werden!