Nach fünfjähriger Debatte im Kongress hat Chiles Präsident Sebastian Piñera am Mittwoch (28.) das neue Transgender-Gesetz unterzeichnet. Die verbindliche Rechtsnorm sieht vor, dass Personen ab dem Alter von 14 Jahren eine Änderung ihres Namens und ihres Geschlechts bei den Behörden durchsetzen können. Das Gesetz wird in Kraft treten, sobald die rechtlichen Rahmenbedingungen zu seiner Umsetzung ausgearbeitet sind. „Alle Menschen sind hinsichtlich ihrer Würde, ihrer Rechte und Pflichten gleichberechtigt und folglich müssen sie die Architekten ihres eigenen Lebens sein“, so Piñera, der von einem „historischen Schritt in die richtige Richtung“ sprach. Die von zahlreichen Missbrauchsskandalen gebeutelte katholische Kirche hatte sich in der Vergangenheit mehrfach gegen das Gesetz ausgesprochen und verglich dabei trans Menschen sogar mit Haustieren.
Die Norm erlaubt einem Transgender über 18 Jahren, Namen und Geschlecht in einem Zivilstandsamt aus eigenem Willen zu ändern. Bei Jugendlichen zwischen 14 und 18 Jahren muss die Erlaubnis der Eltern oder Erziehungsberechtigten vorliegen und der Antrag muss vor einem Familienrichter gestellt werden. Dieser legt fest, ob der Antrag weitergeleitet wird oder nicht. Außerdem müssen Hintergrundinformationen (psychosozialer und familiärer Kontext) vorliegen.
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