Helms-Burton-Gesetz: Exxon fordert 280 Millionen US-Dollar
Die Castro-Diktatur hatte die Vermögenswerte von Exxon im Jahr 1960 enteignet (Foto: Archiv)
Der US-amerikanische Mineralölkonzern „Exxon Mobil Corporation“ hat zwei kubanische Unternehmen auf die Zahlung von 280 Millionen US-Dollar verklagt und behauptet, sie hätten jahrzehntelang von der Enteignung von Vermögenswerten im Jahr 1960 profitiert. Die Klage wurde am 2. Mai in Washington eingereicht, einen Tag zuvor hatte „Carnival Corporation“, das größte Kreuzfahrtunternehmen der Welt, als erstes Unternehmen Klage vor einem US-amerikanischen Gericht erhoben.
Dieser Bericht bezieht sich auf:
Die Castro-Diktatur hatte die Vermögenswerte von Exxon im Jahr 1960 enteignet. Die nun verklagten Unternehmen waren demnach an „illegalen Handel mit dem von der Klägerin beschlagnahmten Eigentum“ beteiligt, darunter Hunderte von Tankstellen, Lagertanks, ein Schiffsterminal und die Raffinerie Ñico López in Havanna.
P.S.: Sind Sie bei Facebook? Dann werden Sie jetzt Fan von agência latinapress! Oder abonnieren Sie unseren kostenlosen Newsletter und lassen sich täglich aktuell per Email informieren!
© 2009 - 2024 agência latinapress News & Media. Alle Rechte vorbehalten. Sämtliche Inhalte dieser Webseite sind urheberrechtlich geschützt. Vervielfältigung und Verbreitung nur mit vorheriger schriftlicher Genehmigung von
IAP gestattet. Namentlich gekennzeichnete Artikel und Leser- berichte geben nicht unbedingt die Meinung der Redaktion wieder. Für Einsendungen und Rückmeldungen bitte das
Kontaktformular verwenden.
Dies könnte Sie auch interessieren
Hinweis: Dieser Kommentarbereich ist moderiert. Leser haben hier die Möglichkeit, Ihre Meinung zum entsprechenden Artikel abzugeben. Dieser Bereich ist nicht dafür gedacht, andere Personen zu beschimpfen oder zu beleidigen, seiner Wut Ausdruck zu verleihen oder ausschliesslich Links zu Videos, Sozialen Netzwerken und anderen Nachrichtenquellen zu posten. In solchen Fällen behalten wir uns das Recht vor, den Kommentar zu moderieren, zu löschen oder ggf. erst gar nicht zu veröffentlichen.
Leider kein Kommentar vorhanden!