Schweiz – Chile: Gegenseitige Anerkennung der Bio-Standards

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Das Äquivalenzarrangement gilt für Bio-Produkte, welche in der Schweiz oder in den Chile erzeugt oder hergestellt, verarbeitet oder verpackt wurden (Foto: Bundesrat/Admin)
Datum: 05. August 2019
Uhrzeit: 10:42 Uhr
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Autor: Redaktion
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Das Bundesamt für Landwirtschaft der Schweiz und der Servicio Agrícola y Ganadero Chiles haben sich auf die gegenseitige Anerkennung ihrer Stan-dards für Bio-Produkte geeinigt. Das entsprechende Äquivalenzarrangement tritt heute in Kraft und erleichtert den Handel mit Bio-Produkten zwischen den beiden Ländern. Das zwischen den zuständigen Behörden der Schweiz und Chiles ausgehandelte Arrangement beinhaltet die gegenseitige Anerkennung der Gleichwertigkeit der biologischen Produktionsvorschriften und der entsprechenden Kontrollsysteme. In der Praxis bedeutet dies, dass in der Schweiz erzeugte biologische Lebensmittel ohne weitere Kontrollen in Chile vermarktet werden können. Gleiches gilt für die Vermarktung chilenischer biologischer Erzeugnisse in der Schweiz. Das Äquivalenzarrangement gilt für Bio-Produkte, welche in der Schweiz oder in den Chile erzeugt oder hergestellt, verarbeitet oder verpackt wurden. Tierische Bio-Produkte aus Chile, mit Ausnahme von Erzeugnissen der Imkerei (z.B. Honig), sind vom Arrangement ausgenommen.

Das Arrangement mit Chile soll den Handel mit biologischen Produkten fördern und damit zur Weiterentwicklung des biologischen Sektors in der Schweiz und in Chile beitragen. Zudem soll der Schutz der jeweiligen Bio-Kennzeichnung verbessert und die bilaterale Zusammenarbeit in Regulierungsfragen betreffend die biologische Produktion verstärkt werden. Die Schweizer Bio-Branche erhält mit dem neuen Arrangement dieselben Voraussetzungen für den Export nach Chile wie die Mitbewerber in der EU, welche schon seit 2017 ein entsprechendes Abkommen mit Chile hat.

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