Gemäß der Anordnung des Verfassungsgerichts hat das kolumbianische Gesundheitsministerium am Mittwoch (23.) einen Resolutionsentwurf zur Legalisierung des freiwilligen Schwangerschaftsabbruchs vorgelegt. In dem Dokument hat das Ministerium darauf hingewiesen, dass mit dem Resolutionsentwurf sichergestellt werden soll, dass „die Qualität, Sicherheit und der Gesundheitsschutz dieser Dienste gewährleistet ist“. Das Ministerium hat klar gestellt, dass „es das Verfassungsgericht gebeten hat, die Frist für die Erteilung der Verordnung um sechzig Tage zu verlängern, um die Kommentare/Meinung aller Bürger zu dieser Angelegenheit zu untersuchen, zu beantworten und die für notwendig erachteten Änderungen vorzunehmen“.
„Für das Verfassungsgericht ist das Ministerium für Gesundheit und Sozialschutz zuständig, Maßnahmen zu erlassen, die eine ausreichende und wirksame Verfügbarkeit des Zugangs zu diesen Diensten gewährleisten“, heißt es in dem Dokument. Die Bischöfliche Kommission „für das Leben“ unter der Leitung von Monsignore Juan Vicente Córdoba hat ihrerseits ihre völlige Ablehnung des Entwurfs zum Ausdruck gebracht.
In Kolumbien ist der Schwangerschaftsabbruch seit Mai 2006 in wenigen Ausnahmefällen gestattet. Nach dem ersten durch eine Entscheidung des obersten kolumbianischen Gerichts möglich gewordenen Schwangerschaftsabbruch an einer Elfjährigen, die nach Vergewaltigung durch ihren Stiefvater schwanger wurde, sprach die katholische Kirche die Exkommunikation aller am Abbruch maßgeblich Beteiligten aus.
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