Ab dem 1. Januar 2020 darf der Schwefelgehalt von Schiffskraftstoffen weltweit nicht mehr 3,5 %, sondern nur noch höchstens 0,5 % betragen – im Interesse einer sauberen Luft und eines besseren Umwelt- und Gesundheitsschutzes. Schwefeloxid-Emissionen (SOx) aus Verbrennungsmotoren von Schiffen führen zu saurem Regen und Feinstaub, was Atemwegs- und Herz-Kreislauf-Erkrankungen fördern und die Lebenserwartung verringern kann.
Die für Verkehr zuständige EU-Kommissarin Adina Vălean erklärte dazu: „Der Seeverkehr ist eine weltweite Branche, und zur Verringerung seiner Emissionen bedarf es globaler Lösungen. Mit dem Inkrafttreten des weltweiten Schwefelgrenzwerts haben wir einen wichtigen Meilenstein für die gesamte Seeverkehrsbranche erreicht; er trägt zur weiteren Verringerung schädlicher Emissionen bei und bringt somit unmittelbare Vorteile für Städte und Gemeinden auf der ganzen Welt, darunter auch wichtige Küstenstädte in Südeuropa. Er zeigt, dass gemeinsame Anstrengungen der EU und der IMO sowie ein starkes Engagement der Industrie den Umwelt- und Gesundheitsschutz entscheidend voranbringen können.“
Virginijus Sinkevičius, für Umwelt, Meere und Fischerei zuständiger Kommissar, ergänzte: „Der europäische Grüne Deal sieht ein Null-Schadstoff-Ziel vor – sowohl mit Blick auf die Klimaneutralität als auch in Bezug auf sonstige Umweltschadstoffe. Dieses Ziel der EU trägt dazu bei, den Gesundheitsschutz zu verbessern, stellt jedoch auch eine intakte und saubere Umwelt einschließlich der Meere und Ozeane sicher – durch eine CO2-freie und nachhaltige blaue Wirtschaft, in der alle Seiten einschließlich des Seeverkehrs ein gemeinsames Ziel verfolgen. Wir begrüßen, dass die Schwefelgrenzwerte weltweit und in Emissionsüberwachungsgebieten gesenkt werden, da die Menschen in den Küstengebieten der EU nun sauberere Luft atmen können.“
Schwefelgrenzwerte der EU als internationales Vorbild
Im Rahmen der sogenannten „Schwefel-Richtlinie“ hat die EU seit 2012 entschlossen darauf hingewirkt, den Schwefelgehalt von Schiffskraftstoffen zu senken. 2016 bestätigte die Internationale Seeschifffahrtsorganisation (IMO), dass der neue weltweite Schwefelgrenzwert von 0,5 % im Jahr 2020 in Kraft tritt. Zudem wurde der höchstzulässige Schwefelgehalt für einige sehr empfindliche Ökosysteme wie die Ostsee und die Nordsee – sogenannte SOx-Emissions-Überwachungsgebiete (SECAs) – schon 2015 auf 0,10 % gesenkt. Durch diese strengeren Schwefelgrenzwerte konnten die Schwefeldioxid-Konzentrationen in den Regionen rund um die Überwachungsgebiete um mehr als die Hälfte verringert werden. Dies hat den Gesundheitsschutz in den Küstenregionen und Häfen verbessert und war für die Branche insgesamt nur mit minimalen wirtschaftlichen Auswirkungen verbunden.
Nächste Schritte zur Steigerung der Nachhaltigkeit im Schiffsverkehr
Angesichts der erfolgreichen Umsetzung der Grenzwerte für Emissionsüberwachungsgebiete (ECAs) sind ähnliche Ergebnisse auch hinsichtlich der Einführung des weltweiten Schwefelgrenzwerts zu erwarten. Zudem bemüht sich die EU im Rahmen des Übereinkommens von Barcelona darum, dass auch weitere EU-Gewässer, etwa im Mittelmeer, als Emissionsüberwachungsgebiete der IMO eingestuft werden.
Die EU strebt allgemein – sowohl innerhalb der EU als auch weltweit – eine aktive Rolle bei der Senkung der Seeverkehrsemissionen an. Im Jahr 2018 setzte sich die IMO das Ziel, die Treibhausgasemissionen des Schiffsverkehrs bis 2050 um mindestens 50 % zu verringern. Zur Aushandlung und Vereinbarung dieses Ziels für den Sektor, der derzeit 2-3 % der weltweiten CO2-Emissionen verursacht, haben die EU und ihre Mitgliedstaaten entscheidend beigetragen. Derzeit laufen innerhalb der IMO bereits Gespräche über die Umsetzung dieser Vereinbarung in konkrete Maßnahmen.
Zur Verringerung der Umweltverschmutzung durch Kunststoffe in unseren Ozeanen hat die EU neue Vorschriften für Hafenauffanganlagen verabschiedet, mit denen sichergestellt werden soll, dass der auf Schiffen erzeugte oder beim Fischen auf See an Bord gehende Abfall in Häfen gesammelt und behandelt wird.
Zudem arbeitet die EU zusammen mit der IMO daran, Probleme zu bewältigen, die durch die Abwässer der Nachbehandlungssysteme von Schiffen verursacht werden können. Ziel ist es, die vollständige Nachhaltigkeit dieser Systeme zu gewährleisten, wozu gegebenenfalls strengere und einheitliche gesetzliche Anforderungen festgelegt werden sollen.
Darüber hinaus sieht der von Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen im Dezember 2019 vorgestellte europäische Grüne Deal weitere Maßnahmen zur Verbesserung der Nachhaltigkeit des Schiffsverkehrs vor, darunter die Ausweitung des europäischen Emissionshandels auf den Seeverkehr.
Hintergrund
Der Seeverkehr wirkt sich unmittelbar auf die Luftqualität in vielen europäischen Küstenstädten aus. Abgase von Schiffen tragen erheblich zur Luftverschmutzung bei, etwa durch Schwefeloxid-Emissionen bei der Verbrennung von Schweröl. Schwefeloxide schaden den menschlichen Atemwegen und erschweren das Atmen.
Für den Antrieb von Schiffen wurden bisher Schweröle mit einem Schwefelgehalt von bis zu 3,50 % genutzt. Zum Vergleich: der Schwefelgehalt von Kraftstoffen für Lkw oder Pkw darf 0,001 % nicht übersteigen. Mit der 2016 überarbeiteten Schwefel-Richtlinie aus dem Jahr 2012 wurden die SOx-Emissionen durch die Festlegung von Obergrenzen für den Schwefelgehalt von Schiffskraftstoffen verringert. Zudem wurden mit ihr neue, von der internationalen Seeschifffahrtsorganisation festgesetzte Standards in das EU-Recht übernommen, sodass sie nun sowohl innerhalb als auch außerhalb regionaler Schutzgebiete gelten.
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