Negativbeispiel Kuba: Zur Fastenzeit an verfolgte Christen denken

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Religionsfreiheit ist kein Privileg, sondern ein Menschenrecht. In Kuba existiert sie aber faktisch nicht (Foto: Latinapress)
Datum: 26. Februar 2020
Uhrzeit: 14:19 Uhr
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Autor: Redaktion
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Mit der Fastenzeit, die am heutigen Aschermittwoch beginnt und 40 Tage dauert, bereiten sich Christen weltweit auf Ostern vor. Doch nicht in allen Ländern können Menschen ihre Religion frei ausüben, kritisiert die Internationale Gesellschaft für Menschenrechte (IGFM). So wird zwar auch in Kuba laut Verfassung Religionsfreiheit garantiert – in der Realität tut das Regime aber alles, um den Einfluss der Religion mit aller Macht zurückzudrängen. Im Februar 2019 trat eine Verfassungsänderung auf Kuba in Kraft, die nicht nur die Glaubensfreiheit weiter limitiert, sondern auch die bis dahin festgeschriebene Gewissensfreiheit aus der Verfassung streicht, erläutert die IGFM.

„Religionsfreiheit ist kein Privileg, sondern ein Menschenrecht. In Kuba existiert sie aber faktisch nicht. Uns erreichen immer wieder Berichte von Menschen, die wegen ihres Glaubens drangsaliert, benachteiligt oder gar eingesperrt werden – im Jahr 2019 gab es mehr als 260 dokumentierte Fälle von Verletzungen der Religionsfreiheit“, so Martin Lessenthin, Vorstandssprecher der IGFM. Die IGFM fordert Christen weltweit auf, in der Fastenzeit an jene Glaubensbrüder und Angehörige anderer Religionen zu denken, die ihren Glauben nur im Verborgenen oder unter Angst ausüben können.

Religionsfreiheit existiert nur auf dem Papier

Seit der Machtergreifung Fidel Castros in Kuba wurde die Religionsfreiheit massiv eingeschränkt. Castro erklärte Kuba zum atheistischen Staat, positionierte sich gegen jede Religionsausübung und schaffte 1969 sogar Weihnachten als Feiertag ab. Seit einer Verfassungsänderung im Jahr 1992 gilt Kuba aber nicht mehr als atheistischer, sondern als säkularer Staat. Die Religionsfreiheit wird durch den Staat „anerkannt, respektiert und gewährleistet“ – zumindest auf dem Papier. Religion und Staat sind voneinander getrennt. „Alle religiösen Bekenntnisse sind gleich zu behandeln“ (Artikel 8) und „Niemand darf aufgrund seiner Religionszugehörigkeit diskriminiert werden“ (Artikel 42) heißt es in der Verfassung. „Papier ist geduldig – was auf den ersten Blick nach einer stabilen Grundlage für die Glaubensfreiheit aussieht, ist jedoch kaum mehr als leere Hülle“, erklärt Lessenthin. Die in den ersten Artikeln garantierte Religionsfreiheit wird in späteren Artikel wieder in erheblichem Maße eingeschränkt. Laut Paragraf 237 Strafgesetzbuch kann ein „Missbrauch der Religionsfreiheit“ mit einer Freiheitsstrafe geahndet werden. Unter „Missbrauch“ fällt demnach jede Art der Religionsausübung, durch die andere Pflichten gegenüber dem Staat verletzt werden. „Ein Freibrief für das kubanische Regime gegen Gläubige vorzugehen und ein Armutszeugnis für die Menschenrechte auf Kuba“, so der IGFM-Sprecher.

Priester verhaftet und jüdischer Junge der Schule verwiesen

Wie auch in den Jahren zuvor kam es 2019 immer wieder zu Prozessen gegen Christen und Angehörige anderer Religionen. So wurden zum Beispiel im April der Priester Ramón Rigal und seine Frau, beide Angehörige der „Church of God“, verhaftet und ins Gefängnis nach Guantanamo gebracht. Der Grund: Sie wollten ihre Kinder nicht auf eine staatliche Schule schicken, sondern sie mittels eines akkreditierten internationalen Lehrprogramms zu Hause unterrichten. Der Anwalt der Familie durfte bei der Verhandlung nicht anwesend sein. Ramon Rigal wurde schließlich zu zwei Jahren Haft im Hochsicherheitstrakt Guantanamos verurteilt, seine Frau zu 18 Monaten. Der Journalist und Rechtsanwalt Roberto de Jesús Quiñones wurde von Polizisten verhaftet und verprügelt, als er versuchte, den Prozess gegen Ramon Rigal und seine Frau zu dokumentieren. Ihm wurde Ungehorsam und Widerstand gegen die Staatsgewalt vorgeworfen und er sollte aufgrund dessen eine Geldstrafe zahlen. Als er sich weigerte, wurde er am 7. August 2019 zu einer einjährigen Gefängnisstrafe in Guantanamo verurteilt. Dass das kubanische Regime auch gegen Kinder mit aller Härte und Rücksichtslosigkeit vorgeht, zeigt der Fall des zwölfjährigen jüdischen Jungen Liusdan Martínez Lescaille. Die kubanische Schulbehörde untersagte es ihm, seine Schule mit einer Kippa zu betreten. Zusammen mit seinem jüngeren Bruder wurde er der Schule verwiesen, seine Eltern kamen ins Gefängnis und ihnen wurde das Sorgerecht entzogen. Die Begründung lautete, sie würden die natürliche Entwicklung der Kinder einschränken.

Die Entscheidungsmacht liegt beim Amt für religiöse Angelegenheiten

Jede Glaubensgemeinschaft in Kuba muss sich bei der Registrierungsstelle für religiöse Vereinigungen eintragen, wobei eine Registrierung aber auch abgelehnt werden kann. Dabei muss angegeben werden, wo die Gemeinschaft tätig sein will und wie sie sich finanziert. Außerdem braucht jede religiöse Gemeinschaft für ihre Aktivitäten nach der Registrierung eine Genehmigung. Nach Paragraf 239 und 240 des kubanischen Strafgesetzbuches ist jede Mitgliedschaft in einer nicht staatlich registrierten Vereinigung oder die Teilnahme an Veranstaltungen solcher Vereinigungen verboten und kann ebenfalls mit Haftstrafen belegt werden. Das Amt für religiöse Angelegenheiten hat somit die Entscheidungsmacht über alle Bereiche des religiösen Lebens: Sie entscheidet über den Bau und die Renovierung von Gotteshäusern, die Durchführung öffentlicher Gottesdienste, kontrolliert die Einfuhr religiöser Schriften und entscheidet darüber, ob ausländische Besucher durch religiöse Gemeinschaften empfangen werden dürfen. „Die in Kuba laut Verfassung garantierte Religionsfreiheit ist mehr Schein als Sein. Wird das Menschenrecht auf eine freie Ausübung des Glaubens wirklich in Anspruch genommen, muss mit erheblicher Diskriminierung bis hin zu gerichtlichen Verurteilungen gerechnet werden“, berichtet der IGFM-

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