Auswärtiges Amt warnt vor touristischen Reisen in die Dominikanische Republik – Update

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Die Flughäfen der Dominikanischen Republik wurden am 1. Juli unter strengen Sicherheits- und Hygienemaßnahmen wieder geöffnet (Foto: Archiv)
Datum: 21. Juli 2020
Uhrzeit: 15:36 Uhr
Leserecho: 1 Kommentar
Autor: Redaktion
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„Aufgrund der Ausbreitung von COVID-19 und damit einhergehenden Einschränkungen im internationalen Luft- und Reiseverkehr sowie Beeinträchtigungen des öffentlichen Lebens wird vor nicht notwendigen, touristischen Reisen in die Dominikanische Republik weiterhin gewarnt. Am 1. Juli 2020 hat die Dominikanische Republik ihre Grenzen wieder für die Einreise von Ausländern geöffnet. Der kommerzielle Flugverkehr in die Dominikanische Republik wurde wieder aufgenommen. Dabei ist die Zahl ankommender Flüge zunächst noch gering. Eine Quarantäne oder COVID-Tests sind bei Einreise nicht vorgeschrieben. An den Flughäfen finden bei Einreise Fiebermessungen statt. Auch die Einreise per Schiff ist wieder möglich.

Hotels sind seit dem 1. Juli wieder geöffnet, unterliegen aber besonderen Abstands- und Hygieneregeln und dürfen zudem nur eine bestimmte Zahl an Gästen aufnehmen. Das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes in der Öffentlichkeit ist Pflicht. Vom 20. Juli 2020 bis 1. September 2020 hat das Land erneut den Ausnahmezustand verhängt. Montags bis freitags gilt eine Ausgangssperre von 19 bis 5 Uhr, an Samstagen und Sonntagen von 17 bis 5 Uhr“.

Auswärtiges Amt, 21. Juli

Update, 27. Juli

Die Dominikanische Republik hat einen neuen Rekord bei der Anzahl der mit Covid-19 infizierten Personen an einem Tag verbucht, ebenfalls bei der Anzahl der Patienten auf der Intensivstation und bei PCR-Tests, die innerhalb von 24 Stunden durchgeführt wurden. Demnach wurden in den letzten 24 Stunden 2.012 neue Infektionsfälle registriert, die Zahl der Personen auf Intensivstationen stieg von 267 auf 277 (116 werden künstlich beatmet). Insgesamt registriert das nationale Gesundheitssystem 62.908 positive Fälle. Von den 1.504 Betten für Covid-19 sind 97 Prozent belegt.

Update, 30. Juli

Seit dem 30. Juli 2020 sind Reisende an den Flughäfen verpflichtet, bei Einreise einen COVID-19-Test vornehmen zu lassen. Es kann zu längeren Wartezeiten bei der Einreise kommen. Bei positivem Testergebnis müssen sich Reisende in Quarantäne begeben. Von der Testpflicht ausgenommen sind alle Reisenden, die bei Einreise ein negatives COVID-19-Testergebnis vorweisen, das nicht älter als fünf Tage alt sein darf.

Hotels sind seit dem 1. Juli 2020 wieder geöffnet, unterliegen aber besonderen Abstands- und Hygieneregeln und dürfen zudem nur eine bestimmte Zahl an Gästen aufnehmen.

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  1. 1
    noesfacil

    Zitat, Leser W. Löscher, zur gleichen Meldung hier, nur betreffs Cuba:“ Angesichts der Zählweise der Kommunisten ist die Warnung durchaus berechtigt. Man denke nur an Russland, China, Nordkorea, Venezuela, Nicaragua und die anderen Realitätsleugner.“

    Meine Frage an diesen Leser lautet jetzt, ob es hier betr. der Warnung zur Dom.Rep. nun auch an der „Zählweise der Kommunisten und anderen Realitätsleugnern liegt“ oder ob es nicht angebrachter wäre, grundsätzlich, unabhängig politischer Ausrichtungen, sich einer eher objektiv- differenzierten und weniger hetzerischen Betrachtungsweise zuzuwendenIch.
    Ich weis, dass fällt schwer!
    noesfacil

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