Costa Rica: Vor nicht notwendigen touristischen Reisen wird gewarnt – Update

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Einführung der Maskenpflicht trägt zu einer Verlangsamung der Ausbreitung von Covid-19 bei (Foto: MarcelloCasal/AgenciaBras)
Datum: 25. Juli 2020
Uhrzeit: 16:50 Uhr
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Autor: Redaktion
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„Aufgrund der Ausbreitung von COVID-19 und damit einhergehenden Einschränkungen im internationalen Luft- und Reiseverkehr sowie Beeinträchtigungen des öffentlichen Lebens wird vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Costa Rica weiterhin gewarnt. Derzeit gilt eine Einreisesperre für Touristen Es können nur Costa-Ricaner oder Inhaber einer Aufenthaltserlaubnis/Residentes einreisen. Dies gilt für Einreisen auf dem Land-, See- und Luftweg. Zum 1. August 2020 wird die Einreise für Touristen auf dem Luftweg aus der EU, Großbritannien und Kanada grundsätzlich wieder möglich sein. Dabei ist ein negativer COVID-Test, der max. 48 h vor Abreise durchgeführt wurde, vorzulegen, ein Gesundheitsformular online vorab auszufüllen sowie eine verpflichtende Krankenversicherung, die auch im Falle einer COVID-Erkrankung greift, nachzuweisen.

Am Flughafen sind strikte Hygieneprotokolle einzuhalten. Die Einreise auf dem Landweg bleibt für Ausländer verboten. Für bereits im Land aufhältige Touristen wurde die Regelung, die einen visafreien Aufenthalt nur bis zu 90 Tagen erlaubt, ausgesetzt. Bei seit dem 20. Dezember 2019 eingereisten Touristen verlängert sich der erlaubte Aufenthalt automatisch bis 18. November 2020“.

Auswärtiges Amt, 24. Juli

Update, 30. Juli

„Zum 1. August 2020 wird die Einreise für Touristen auf dem Luftweg aus der EU, Großbritannien und Kanada grundsätzlich wieder möglich sein. Dabei ist ein negativer COVID-Test, für den die Probeentnahme max. 48 h vor Abreise durchgeführt wurde, vorzulegen (Schnelltest wird nicht anerkannt), ein Gesundheitsformular online vorab auszufüllen (Beachten Sie, dass im Feld „Second Last Name“ (zweiter Nachname) zwingend etwas eingetragen werden muss, da das Formular ansonsten nicht gespeichert werden kann) sowie eine verpflichtende Krankenversicherung, die auch im Falle einer COVID-Erkrankung greift, nachzuweisen. Derzeit wird nur die vor Ort beim INS (Instituto Nacional de Seguros) zu erwerbende Versicherung anerkannt. Am Flughafen sind strikte Hygieneprotokolle einzuhalten. Die Einreise auf dem Landweg bleibt für Ausländer verboten“.

Auswärtiges Amt

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