Am Montag (7.) hat das Verfassungsgericht der bolivianischen Verwaltungshauptstadt La Paz mit knapper Mehrheit einen Beschluss der obersten Wahlbehörde des südamerikanischen Landes bestätigt und die Hoffnungen des nach Wahlmanipulation über Mexiko nach Argentinien geflüchteten Ex-Präsidenten Evo Morales endgültig zunichte gemacht. Der ehemalige Koka-Bauer darf demnach nicht als Senator für das Department Cochabamba kandidieren, weil er keinen dauerhaften Wohnsitz in Bolivien hat.
In Ecuador hat das Oberste Gericht die achtjährige Haftstrafe gegen den früheren Präsidenten Rafael Correa wegen Korruption in letzter Instanz aufrechterhalten. Die Berufungsanträge gegen das im April ergangene Urteil wurden nach Angaben der Generalstaatsanwaltschaft zurückgewiesen. Der in Belgien lebende Correa ist damit dauerhaft von Wahlen ausgeschlossen.
Update:
Die Europäische Union kündigte am Dienstag an, dass sie bei den Wahlen am 18. Oktober in Bolivien eine Wahlmission von Experten einsetzen wird und hofft, die politische „Sackgasse“ zu lösen.
Aufgrund der Corona-Pandemie wird die Mission keine Wahlbeobachtungsmission sein, die eine Präsenz vor Ort und einen stärkeren Einsatz im ganzen Land erfordert, sondern auf eine Gruppe von fünf oder sechs Experten beschränkt sein, die technische Analysen des Prozesses durchführen. Die meisten Bemühungen werden sich auf die Hauptstadt konzentrieren. Die Gruppe wird einen Bericht darüber erstellen, wie die Wahlen verlaufen sind und welche Empfehlungen für künftige Prozesse angewendet werden können.
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