Am 24. September 2020 wurde die Verordnung Nr. 456/2020 veröffentlicht mit den neuen Bestimmungen für die Einreise in Brasilien von Ausländern, unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit.
Die Einreise auf dem Luftweg ist Ausländern gestattet, die:
Inhaber eines ihrem Aufenthalt entsprechenden Visums (VITEM) sind; ohne oder mit Visum (VIVIS) als Touristen / Besucher für Kurzaufenthalte von bis zu 90 Tagen einreisen, vorausgesetzt, sie legen der Flug- oder Schiffsgesellschaft und bei der Einreise in Brasilien einen Nachweis über den Abschluss einer in Brasilien gültigen Auslandskrankenversicherung vor, die die folgenden Mindestanforderungen erfüllen muss:
– die Gültigkeitsdauer entspricht der geplanten Reisezeit;
– die Mindestdeckungssumme beträgt mindestens R$ 30.000,00 (brasilianischer Real);
– die Versicherungspolice ist auf Portugiesisch, Spanisch oder Englisch ausgestellt.
Leider kein Kommentar vorhanden!