Brasilien: Justiz genehmigt die Inhaftierung von Transvestiten in Frauengefängnissen

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Nach Angaben des Nationalen Justizrates beträgt die Frist für die Anpassung des Strafvollzugssystems zur Umsetzung der Maßnahme neunzig Tage (Fot: jusbrasi)
Datum: 04. Oktober 2020
Uhrzeit: 15:39 Uhr
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Autor: Redaktion
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Im südamerikanischen Land Brasilien inhaftierte Transvestiten und Transsexuelle haben am Freitag (2.) das Recht erhalten zu entscheiden, ob sie in männlichen Gefängnissen bleiben wollen oder ob sie es vorziehen, in weiblichen Haftanstalten untergebracht zu werden. Der Nationale Justizrat (CNJ) hatte eine Resolution verabschiedet mit der die Richter verpflichtet wurden Personen, die sich für transsexuell oder transvestitisch erklären, zu der Art des Gefängnisses zu befragen, in dem sie ihre Haft verbüßen wollen.

Gemäß dem Beschluss des Leitungsorgans der Justizbehörde in Brasilien haben diese Gefangenen auch das Recht zu entscheiden, ob sie in männlichen oder weiblichen Gefängnissen mit „normalen“ Insassen zusammenleben möchten oder in den für die LGBT-Bevölkerung bestimmten Pavillons. Der Richter muss seine Entscheidung begründen und kann beispielsweise die Forderung eines Transvestiten ablehnen, der wegen mehrerer Sexualverbrechen verurteilt wurde und seinen Wunsch auf Inhaftierung mit Frauen zum Ausdruck brachte. In der Entschließung wird auch festgelegt, dass lesbische, transvestitische oder transsexuelle Frauen die gleichen Rechte wie andere Frauen haben, insbesondere wenn sie Mütter sind und für Kinder unter zwölf Jahren verantwortlich sind, schwanger sind oder ihre Babys mit Muttermilch füttern.

Nach Angaben des Nationalen Justizrates beträgt die Frist für die Anpassung des Strafvollzugssystems zur Umsetzung der Maßnahme neunzig Tage. Zur Rechtfertigung der Entscheidung bekräftigte die Justiz, dass der fünfte Artikel der brasilianischen Verfassung garantiert, „dass niemand gefoltert, unmenschlich oder erniedrigend behandelt wird“.

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