„Aufgrund der Ausbreitung von COVID-19 und damit einhergehenden Einschränkungen im internationalen Luft- und Reiseverkehr sowie Beeinträchtigungen des öffentlichen Lebens wird vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Argentinien weiterhin gewarnt. Die Landesgrenzen sind weiterhin geschlossen. Argentinische Staatsangehörige und Personen mit gültiger Aufenthaltserlaubnis (DNI) dürfen mit Sonderflügen einreisen. Die argentinischen Behörden informieren, welche Landesgrenzen hierfür geöffnet sind. Die Einreise von Touristen auf dem Luft- und Landweg ist zurzeit nur mit Sondergenehmigung möglich. Alle Einreisenden unterliegen einer 14-tägigen, verpflichtenden häuslichen Quarantäne.
Der reguläre Flugverkehr nach Europa ist noch unterbrochen. Mit Sondergenehmigungen finden weiterhin vereinzelte kommerzielle Flüge statt, Informationen dazu werden auf den Internetseiten der Fluggesellschaften veröffentlicht.
Die Zahl der täglichen COVID-19-Neuinfektionen ist weiterhin hoch. Die seit dem 20. März geltende Ausgangssperre, die nur aus wichtigem Grund (Arbeit, Einkäufe, Gang zur Apotheke etc.) sowie inzwischen für begrenzte und genau reglementierte Freizeitaktivitäten unterbrochen werden darf, ist vorerst bis zum 25. Oktober 2020 verlängert worden. Bewegungen außerhalb der unmittelbaren Wohnumgebung sind nur mit einer online zu beantragenden Ausnahmegenehmigung („Certificado Unico de Circulación“) erlaubt. Bei Verstößen ist mit Geldstrafen bis hin zu einer Freiheitsstrafe zu rechnen.
Das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes ist in fast allen Bereichen zwingend vorgeschrieben. Auf das Einhalten der Abstands- und Hygieneregeln in der Öffentlichkeit ist zu achten“.
Auswärtiges Amt, 13. Oktober
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