Verbrechen gegen die Menschlichkeit in Venezuela: Die Schlinge zieht sich zu – Update

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Regime ging und geht nachweislich mit äußerster Brutalität gegen Demonstranten vor (Foto: Archiv)
Datum: 15. Dezember 2020
Uhrzeit: 14:04 Uhr
Leserecho: 2 Kommentare
Autor: Redaktion
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Die Staatsanwaltschaft des Internationalen Strafgerichtshofs (IStGH) in Den Haaag hat am Montag (14.) den Bolivarischen Nationalen Geheimdienst (Sebin) und die Bolivarische Nationalpolizei von Venezuela als zwei der Sicherheitsorgane benannt, deren Mitglieder Verbrechen gegen die Menschlichkeit begangen haben. Der Gerichtshof veröffentlichte einen Jahresbericht, in dem die von den Sicherheitskräften begangenen Verbrechen wie Folter, Vergewaltigung und andere Formen sexueller Gewalt, politisch motivierte Verfolgung und Inhaftierung unter Verstoß gegen grundlegende Normen des Völkerrechts aufgeführt sind.

„Die verfügbaren Informationen deuten darauf hin, dass auch mit dem Regime verbundene Personen an der Unterdrückung von Gegnern (…) oder als solche wahrgenommenen Personen beteiligt waren und hauptsächlich in Verbindung mit Angehörigen der Sicherheitskräfte handelten“, so die Staatsanwaltschaft. Weitere Einrichtungen, die mindestens seit April 2017 Verbrechen gegen die Menschlichkeit begangen haben, sind die Generaldirektion für militärische Spionageabwehr, die Spezialeinheit der Policía Nacional Bolivariana (FAES) und die Bolivarische Nationalgarde. Die Ermittlungen sollen bis Januar kommenden Jahres abgeschlossen sein. Danach wird entschieden, ob Anklage gegen das diktatorische Regime erhoben wird.

Update, 4. November 2021

Der Internationale Strafgerichtshof hat eine formale Untersuchung zu mutmaßlichen Verbrechen gegen die Menschlichkeit in Venezuela eingeleitet. Chefankläger Karim Khan kündigte die Ermittlungen zum Abschluss eines dreitägigen Besuches in Venezuela an.

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Kommentarbereich

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  1. 1
    Perro

    Das wird diesen Mördern herzlichst egal sein. Wer sollte sie ausliefern? Ohne militärische Intervention wird sich nichts ändern.

  2. 2
    Mark

    Die Staatsanwaltschaft des Internationalen Strafgerichtshofs hat es nach der Wiedervereinigung nicht mal geschafft Funktionäre aus der damaligen DDR anzuklagen, im gegenteil, sogar Honecker konnte sich nach Chile ganz legal absetzen und dann wollen die in Venezuela mitmischen? Lach mich schlapp!

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