Nach dem Mord an einem achtjährigen Mädchen im Departement Petén im Norden von Guatemala hat sich Präsident Alejandro Giammattei für die Anwendung der Todesstrafe bei „bestimmten Verbrechen“ ausgesprochen. „Es ist nun Zeit für uns, zum Beispiel über das Verbrechen an diesem Mädchen nachzudenken. Ihr/ihre Mörder sollten zum Tode verurteilt werden“, erklärte das Staatsoberhaupt des zentralamerikanischen Landes in einem Aufruf an den Kongress, die Möglichkeit zur Anwendung dieser Strafe „neu zu bewerten“. Sharon Figueroa war am Montag (8.) plötzlich von der Terrasse ihres Elternhauses in Melchor de Mencos im guatemaltekischen Departement Petén verschwunden. Ihre Leiche wurde am Mittwoch (10.) mit Anzeichen von Gewalt gefunden. Das Nationale Institut für Forensische Wissenschaften (INACIF) hat angegeben, dass die Todesursache des Kindes „Ersticken“ war und dass sie zusätzlich „Schläge auf Hände und Gesicht“ erhalten hatte.
Die Todesstrafe ist in der Verfassung und im Strafgesetzbuch des Landes enthalten, wurde jedoch seit den 2000er Jahren aufgrund eines rechtlichen Vakuums nicht mehr angewendet. Der frühere Präsident Alfonso Portillo (2000-2004) hob in seinem letzten Amtsjahr das Gesetz auf und erlaubte dem jeweiligen Präsidenten, die Hinrichtung auszusetzen oder nicht. Das Verfassungsgericht von Guatemala erklärte 2017 die Anwendung der Todesstrafe in Fällen von Elternmord, Mord, außergerichtlicher Hinrichtung, Entführung und Verschwindenlassen für verfassungswidrig. In einem Beschluss verteidigte die Justiz, dass diese Art von Strafe gegen internationale Menschenrechtsabkommen verstößt.
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