Der Oberste Gerichtshof Mexikos hat den privaten Freizeitkonsum von Cannabis durch Erwachsene entkriminalisiert und das derzeitige Verbot als verfassungswidrig bezeichnet. Fünf entsprechende Passagen im allgemeinen Gesundheitsgesetz des Landes seien unzulässig, entschieden die Richter gestern mit acht zu drei Stimmen. Laut der Justiz können Erwachsene Genehmigungen für den Anbau und den Konsum von eigenem Cannabis beantragen, das Rauchen in der Öffentlichkeit und in Gegenwart von Kindern ist verboten. Das Urteil erwähnt ebenfalls nicht die Kommerzialisierung von Cannabis. Die Entscheidung kam, nachdem ein Legalisierungsgesetz im Kongress ins Stocken geraten war. „Heute ist ein historischer Tag für die Freiheitsrechte“, erklärte der Präsident des Obersten Gerichtshofs Arturo Zaldívar. Laut der Nichtregierungsorganisation „Mexico Unido Contra la Delincuencia“ (MUCD) entkriminalisiert die Entscheidung „nicht die Aktivitäten die notwendig sind, um den Konsum durchzuführen“, wie Besitz und Transport.
Das mexikanische Unterhaus hat im März einen Gesetzesentwurf zur Legalisierung des Freizeitkonsums von Cannabis verabschiedet, der aber noch vom Senat endgültig genehmigt werden muss. Die Gesetzgebung würde es Nutzern mit einer Genehmigung erlauben, bis zu 28 Gramm mit sich zu führen und bis zu acht Pflanzen zu Hause für den persönlichen Gebrauch anzubauen. Zurzeit ist es illegal, mehr als fünf Gramm mit sich zu führen. Die Befürworter der Legalisierung hoffen, dass dies einen Teil der Gewalt im Zusammenhang mit dem illegalen Drogenhandel reduzieren könnte, der jedes Jahr Tausende von Menschen im Land das Leben kostet.
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