„Falsos-Positivos-Skandal“: Anklage gegen Militär

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In einer öffentlichen Aussage vor der kolumbianischen Wahrheitskommission hat der ehemalige Präsident Juan Manuel Santos um Vergebung für die außergerichtlichen Tötungen von Tausenden von Menschen, die von den Streitkräften des Landes teilweise während seiner Zeit als Verteidigungsminister begangen wurden, gebeten (Foto: Archiv)
Datum: 07. Juli 2021
Uhrzeit: 09:43 Uhr
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Autor: Redaktion
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Zum ersten Mal hat das kolumbianische Sondergericht für den Frieden (JEP) Mitglieder der kolumbianischen Armee im Zusammenhang mit dem so genannten „Falsos-Positivos-Skandal“ angeklagt. Unter dieser Bezeichnung wurden Fälle bekannt, bei denen Soldaten der kolumbianischen Armee während des Bewaffneten Konflikts in Kolumbien wahllos Zivilpersonen töteten und die Leichen als im Kampf gefallene Guerilla-Kämpfer präsentierten, um Erfolgsprämien wie zum Beispiel Beförderungen oder Sonderurlaub zu bekommen. Das Gericht hat am Dienstag (6.) zehn Mitglieder des Militärs und einen Zivilisten angeklagt, vierundzwanzig Menschen „gewaltsam verschwinden“ zu lassen und mindestens einhundertzwanzig Zivilisten ermordet und fälschlicherweise als Guerillakämpfer dargestellt zu haben, die im Kampf getötet worden waren.

Demnach spielten die Angeklagten eine entscheidende Rolle bei den Morden, die zwischen Januar 2007 und August 2008 in der Region Catatumbo in der kolumbianischen Provinz Norte de Santander als „Kampftote“ dargestellt wurden, um die Zahl der Toten „aufzublähen“, so das Gericht. Zu den Angeklagten, die von der „JEP“ als diejenigen identifiziert wurden, die für die Erteilung von Befehlen verantwortlich waren ohne die die Verbrechen nicht systematisch stattgefunden hätten, gehören ein General, sechs Offiziere, drei Unteroffiziere und ein Zivilist. „Es handelte sich um ein Muster von Makrokriminalität, d.h. die Wiederholung von mindestens einhundertzwanig Morden innerhalb von zwei Jahren in derselben Region durch dieselbe Gruppe von Personen, die mit einer kriminellen Organisation verbunden sind und demselben Modus Operandi folgen“, so die Richterin Catalina Diaz.

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