Diktatur auf Kuba: Deutscher soll 24 Jahre in Haft

Kuba

Die Unterdrückung und Verfolgung Andersdenkender ist auf Kuba trauriger Standard (Foto: IGFM)
Datum: 10. November 2021
Uhrzeit: 11:27 Uhr
Leserecho: 1 Kommentar
Autor: Redaktion
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Geburtstag hinter Gittern: der deutsche Staatsbürger Luis Frómeta Compte ist einer von rund zweitausend Demonstranten, die am 11. Juli bei den Protesten gegen die Diktatur festgenommen wurden. Heute wird der Dresdener Familienvater im berüchtigten Gefängnis „Combinado del Este“ 59 Jahre alt. Er hatte im Sommer Verwandte auf Kuba besucht und spontan bei einer Demonstration in Havanna für private Zwecke mit seinem Smartphone gefilmt. Die Staatsanwaltschaft fordert für ihn 24 Jahre Gefängnis wegen „Erregung öffentlichen Ärgernisses“ und „Anstiftung zum Aufruhr“. Während der Deutsch-Kubaner heute seinen 59. Geburtstag in einer Zelle mit 30 Gefangenen verbringt, fordert die Internationale Gesellschaft für Menschenrechte (IGFM) seine sofortige Freilassung.

Obwohl Luis Frómeta Compte die deutsche und kubanische Staatsangehörigkeit besitzt und seinen Lebensmittelpunkt seit 1985 in Deutschland hat, verweigert die kubanische Regierung bis heute die konsularische Betreuung durch die deutsche Botschaft in Havanna.

„Der Fall von Luis Frómeta Compte aus Dresden zeigt, wie sehr Kubas Führung sich vor dem Machtverlust fürchtet. Nicht nur Einheimische, sondern auch Urlauber, die Proteste miterleben, werden als Gefahr angesehen, zu Kriminellen erklärt und unter falschen Anschuldigungen mit langen Gefängnisstrafen bedroht. Kuba hat bereits am 11. Juli 2021 vor den Augen der Weltöffentlichkeit die Menschenrechte mit Füßen getreten, dasselbe darf sich bei den am 15. November angekündigten Protesten nicht wiederholen“, erklärt Martin Lessenthin, Vorstandssprecher der IGFM.

In Deutschland lebende Töchter sorgen sich

Luis Frómeta Compte leidet an einer Schilddrüsenerkrankung und hatte in der Vergangenheit bereits einige Bandscheibenvorfälle. Seine in Deutschland lebenden Töchter sorgen sich um die Gesundheit ihres Vaters, wie sie der IGFM berichten. Durch das harte Bett sei die Gefahr groß, dass er wieder Probleme mit der Bandscheibe bekomme. Inzwischen konnten sie ihm einige Medikamente zukommen lassen. „Unser einziger Herzenswunsch für dieses Jahr ist die Freilassung unseres Papas noch vor Weihnachten. Heute ist sein Geburtstag, den er allein ohne uns im Gefängnis verbringen muss. Wir möchten ihn wenigstens an Weihnachten bei uns haben und als Familie zusammen feiern. Es ist unerträglich für uns, dass man für ihn 24 Jahre Haft fordert. Wo bleibt die Menschlichkeit? Wo ist die Gerechtigkeit?“, so Janie Frómeta.

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Kommentarbereich

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  1. 1
    C.H. Sievers

    Sehr hässlicher Vorgang!
    Ich kann mir beim besten Willen nicht vorstellen, dass das Vergehen, welches Luis Frómeta Compte vorgeworfen wird, drakonische 24 Jahre Gefängnis rechtfertigt, also quasi lebenslänglich = Strafe f. z. B. Mord, in irgend einer Weise rechtfertigt.
    Das zeugt wiederum nicht von einem souveränen Umgang, mit Anderdenkenden, sondern zeigt unmenschliche Härte ggüb. einem, wahrscheilich Bagatelldelikt.

    Das Problem ist, das Luis Frómeta Compte, als Doppelstaatsbürger auf Cuba, Cubaner ist und daher, nach internationalem Recht, die Deutsche Konsularabteilung in Havana keinerlei Recht hat, einen Cubanischen Staatsbürger zu vertreten, selbst wenn dieser auch noch die Deutsche Staatsbürgerschaft besitzen sollte.
    Das dem so ist wird jedem Doppelstaatsbürger bei der Einbürgerung, als schriftliche Belehrung vorgelegt und muss unterschrieben werden.
    Habe ich selbst erlebt.
    Hier deswegen davon zu schreiben, dass die Cubanischen Behörden den konsularischen Zugang der Deutschen Botschaft verweigern ist schlichtweg falsch = populistische „ fakenews“.

    Es gibt einfach keine Rechtsgrundlage, auf welcher das geschehen könnte, es sei denn Luis Frómeta Compte wäre nur (ausschließlich) Deutscher Staatsbürger und nur cubanisch stämmig.
    Selbst ein Drittland, welches z.B. mit Cuba ein Auslieferungsabkommen hat, könnte, bei Vorliegen eines Haftbefehls den Doppelstaatsbürger festnehmen und in das Land seiner Erststaatsbürgerschaft ausliefern, ohne das das Land der Zweitstaatsbürgerschaft, etwas konsularisches dagegen unternehmen könnte.
    Soweit die (leider unschöne) Faktenlage.

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