Mit fremden Federn schmücken verboten

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Die Beschäftigten des Zollamts Hamburg staunten nicht schlecht, als sie bereits im August 2021 in einem Postpaket aus der Schweiz einen imposanten Federkopfschmuck entdeckten (Foto: Zoll)
Datum: 30. November 2021
Uhrzeit: 14:09 Uhr
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Autor: Redaktion
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Das Zollamt Hamburg hat einen Federkopfschmuck sichergestellt, da elf der neununddreißig verarbeiteten Federn von artengeschützten Papageien stammen. Die Beschäftigten des Zollamts Hamburg staunten nicht schlecht, als sie bereits im August 2021 in einem Postpaket aus der Schweiz einen imposanten Federkopfschmuck entdeckten. Schnell war klar, dass die zehn dekorativen blauen Federn von Gelbbrustaras und die imposante rote Feder von einem Grünflügelara stammen. Beide Vogelarten sind vom Aussterben bedroht und fallen unter den Schutz des Washingtoner Artenschutzübereinkommens. Einfuhren in die EU sind daher nur mit artenschutzrechtlicher Genehmigungen erlaubt, zum Beispiel für Tiere aus Zuchtbetrieben.

Die Zollbeteiligte hat die vierhundert Euro teure Federhaube im Internet als „Schönen Stammesschmuck im Amazonas-Style“ gekauft. Sie vertraute der Angabe im Kleingedruckten, dass der Schweizer Verkäufer alle erforderlichen Genehmigungen zur Verfügung stellen kann. Die dem Zoll vorgelegten CITES-Bescheinigungen galten aber nicht für eine Einfuhr aus der Schweiz, sodass der Federkopfschmuck vom Zollamt Hamburg sichergestellt werden musste. „Im Hinblick auf das Weihnachtsgeschäft weist der Zoll mit diesem Fall exemplarisch darauf hin, dass Bestellungen im Internet über EU-Grenzen hinweg immer wieder zu bösen Überraschungen führen können und man sich unbedingt vor einem Kauf auf www.zoll.de oder über die App ‘Zoll und Post‘ über zollrechtliche Einfuhrbestimmungen schlau machen sollte“, so Pressesprecherin Kristina Severon.

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