„Itaipú Binacional“: Klage auf Entschädigung der Ava-Guarani

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Das Kraftwerk ist ein Gemeinschaftsprojekt Paraguays und Brasiliens aus der Zeit der Militärdiktatur beider Länder (Foto: itaipuparaguay)
Datum: 23. Dezember 2021
Uhrzeit: 13:52 Uhr
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Autor: Redaktion
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Der Bau des Wasserkraftwerks Itaipú hat den Ava-Guarani auf der brasilianischen Seite des Rio Paraná materiellen und moralischen Schaden zugefügt. Deshalb hat der brasilianische Generalstaatsanwalt Augusto Aras beim Obersten Bundesgericht „Supremo Tribunal Federal“ (STF) eine „originäre Zivilklage“ eingereicht, um die Betroffenen zu entschädigen. „Itaipú Binacional“ ist der Name eines Wasserkraftwerkes und der dazugehörigen Itaipu-Staumauer sowie des Itaipu-Stausees am Paraná an der Grenze zwischen Paraguay und Brasilien. Nach über 10jähriger Bauzeit wurde das Kraftwerk 1984 in Betrieb genommen, das Projekt kostete fast zwanzig Milliarden US-Dollar.

Die Umwandlung des Paraná jenseits der Saltos del Guairá und des Staudamms in eine Art Binnenmeer führte zur Zwangsumsiedlung der indigenen Gemeinschaften, der Ava-Guarani (oder Ñandéva), an beiden Ufern des Rio Paraná. In Brasilien schlägt der Generalstaatsanwalt vor, diese ehemaligen Bewohner zu entschädigen. Der den Indigenen zugefügte Schaden wurde durch die „Handlungen und Unterlassungen“ der Regierung, dem Entscheidungsgremium für Stätten unter Denkmalschutz „Funai“, des Nationalen Instituts für Kolonisierung und Agrarreform „Incra“ und dem „Itaipú Binacional“ verursacht.

Aras bekräftigt auch, dass der Bau des Wasserkraftwerks, der zwischen 1973 und 1982 durchgeführt wurde, „irreversible Auswirkungen auf die Lebensweise der Ava-Guarani hatte, da die heiligen Gebiete der Volksgruppe der Ocoy-Jacutinga oder Guasu Guavirá „ganz oder teilweise von den Stauseen überflutet wurden“. Er fügt hinzu, dass diese „Auslöschung der Spuren und der Existenz der Ava-Guarani, obwohl sie vor dem Bau des Wasserkraftwerks Itaipu begann, mit dem Staudammprojekt wieder auflebte, was irreversible Folgen für die ethnische Gruppe mit sich brachte, deren Wiedergutmachung durch die Angeklagten eine gesetzlich vorgeschriebene Maßnahme ist“. Schließlich beziffert der Leiter der Bundesstaatsanwaltschaft (MPF) die Entschädigung „vorsichtshalber“ auf zehn Millionen Reais (1.749.107 US-Dollar), obwohl das von ihm angeprangerte Ereignis von „unschätzbarem Wert“ ist.

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