Sexuelle Belästigung: Priester in Uruguay zu acht Jahren Gefängnis verurteilt

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Die Justiz in Uruguay hat einen Priester in der südlichen Stadt Minas zu acht Jahren Gefängnis verurteilt, weil er zwei Mädchen sexuell belästigt hat (Foto: Archiv)
Datum: 10. Februar 2022
Uhrzeit: 12:00 Uhr
Leserecho: 0 Kommentare
Autor: Redaktion
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Die Justiz in Uruguay hat einen Priester in der südlichen Stadt Minas zu acht Jahren Gefängnis verurteilt, weil er zwei Mädchen sexuell belästigt hat. Der Mann, der inzwischen siebzig Jahre alt ist, war seit sechzehn Jahren mit der Mutter befreundet. Sie beteuerte während des Prozesses seine Unschuld, weigerte sich aber, auszusagen. Dem Urteil zufolge begann der Priester, das Haus der Familie aufzusuchen, nachdem die Mutter ihn 2014 um finanzielle Unterstützung gebeten hatte. Er brachte Essen und alkoholische Getränke mit. Während dieser Besuche „berührte“ er die beiden minderjährigen Töchter der Frau, die damals neun und dreizehn Jahre alt waren, sexuell. Er ging sogar in das Schlafzimmer eines der beiden Mädchen, um sie sexuell zu missbrauchen.

Die Klage wurde 2019 eingereicht, als einer der Brüder des Mädchens herausfand, was passiert war. Einige Zeit später wurde eines der Opfer wegen Selbstmordgedanken in eine medizinische Notaufnahme eingeliefert. Dort erzählte sie einem Arzt und einem Psychiater von den Misshandlungen. Die Straftaten, die die erste Strafrichterin von Lavalleja (Departement, in dem die Stadt liegt), Natalia Alessandre, maßregelte, waren nach Angaben der Staatsanwaltschaft „gewalttätige unsittliche Übergriffe, sexueller Missbrauch und besonders schwerer sexueller Missbrauch“. Außerdem wurde eine Sanktion in Höhe von zwölf Monaten Mindestlohn für den Fall festgelegt, dass kein Einkommen erzielt wird, sowie ein zehnjähriges Verbot der Ausübung von Funktionen, die in direktem Zusammenhang mit Minderjährigen, Menschen mit Behinderungen und älteren, pflegebedürftigen Menschen stehen.

Zu seiner Verteidigung leugnete der Priester der „Kathedrale der Unbefleckten Empfängnis“ den Missbrauch und legte dreizehn Zeugenaussagen von Personen vor, die sagten, sie hätten mehrere Jahre lang Kontakt zu ihm gehabt, ohne dass es zu Problemen gekommen sei, während die Staatsanwaltschaft die Fälle von vier Frauen vorlegte, die bekräftigten, sie seien als Kinder von ihm missbraucht worden. Sie konnten nicht als Opfer aussagen, weil die Verjährungsfrist abgelaufen war. Darüber hinaus wurde ein Sachverständigengutachten vorgelegt, um die von den Frauen erlittenen Schäden zu bestätigen und ihre Aussagen wurden als übereinstimmend und glaubwürdig befunden.

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