Im südamerikanischen Land Brasilien hat der Oberste Gerichtshof am Freitag (18.) unter Leitung von Minister/Richter Alexandre de Moraes die Aussetzung der Messaging-App „Telegram“ angeordnet. Die bereits am Donnerstag (17.) erlassene Anordnung entspricht einem Ersuchen der föderalen Polizei „Polícia Federal“ und wurde an digitale Plattformen und Internetanbieter weitergeleitet. Diese müssen innerhalb von fünf Tagen die Mechanismen zur Verhinderung der Nutzung der Anwendung „Telegram“ anwenden. Offiziellen Unterlagen zufolge ist „Telegram“ eine schnell wachsende Messaging-App in Brasilien – sie ist auf 53 % aller aktiven Smartphones vorhanden.
Die Anordnung zur Sperrung der Messaging-App wird aktuell (18:00 Uhr Ortszeit) bereits umgesetzt. Die Unternehmen wurden von der nationalen Telekommunikationsbehörde (Anatel) benachrichtigt und wurden sofort tätig. Am vergangenen Sonntag (13.) zeigte ein Bericht im brasilianischen TV, dass „Telegram“ zur Verbreitung von Hassreden, Kinderpornografie, Drogenhandel, Handel mit Falschgeld, Nazi-Propaganda und Verkauf von falschen Impfzertifikaten genutzt wird. Alexandre de Moraes legte auch eine tägliche Geldstrafe von 100.000 Reais für Unternehmen fest, die sich nicht an den Beschluss zur Sperrung der Anwendung halten (1 US-Dollar entspricht 5,02 Reais).
Update, 19. März
Präsident Jair Messias Bolsonaro bezeichnete die Entscheidung eines Richters des Obersten Gerichtshofs, die beliebte Messaging-App Telegram landesweit zu sperren, als „unzulässig“ und die „Freiheit“ der Brasilianer werde dadurch gefährdet. „Das Urteil ist unzulässig. Der Richter ging nicht gegen die zwei oder drei Personen vor, die seiner Meinung nach gesperrt werden sollten. Er beschloss siebzig Millionen Menschen zu treffen…. Was auf dem Spiel steht, ist unsere Freiheit“, so Bolsonaro – für den „Telegram“ ein Schlüsselelement seiner Strategie ist, um im Oktober wiedergewählt zu werden.
Update, 20. März
Minister/Richter Alexandre de Moraes hat am Sonntag (20.) den am Freitag von ihm unterzeichneten Entscheid aufgehoben, der die landesweite Sperrung der Telegram-App festlegte. Laut Moraes wurde der Widerruf angeordnet, weil Telegram den anhängigen gerichtlichen Feststellungen nachgekommen war.
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