Kommerzialisierung und Verwendung von E-Zigaretten in Brasilien

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Die Oswaldo-Cruz-Stiftung (Fiocruz) hat sich ebenfalls gegen die Freigabe elektronischer Zigaretten ausgesprochen und unterstützt eine Petition zu diesem Thema (Foto: Ministério da Saúde)
Datum: 12. April 2022
Uhrzeit: 16:22 Uhr
Leserecho: 0 Kommentare
Autor: Redaktion
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In Brasilien hat am Montag (11.) die Nationale Behörde für Gesundheitsüberwachung „Agência Nacional de Vigilância Sanitária“ (Anvisa) die Phase der sozialen Beteiligung an dem Prozess, der den Konsum von elektronischen Zigaretten analysiert, gestartet. In dieser Phase wird „Anvisa“ technische und wissenschaftliche Beweise über diese Produkte, die im südamerikanischen Land auch als „Dispositivos Eletrônicos para Fumar“ (DEF) bezeichnet werden, erhalten. Ziel der Agentur ist es, wissenschaftlich fundierte Informationen für und gegen den Zigarettenkonsum zu sammeln, die von Forschern und Institutionen bereitgestellt werden, um künftige Entscheidungen über die Vermarktung und Verwendung dieser Produkte zu unterstützen.

Kurz nachdem „Anvisa“ das Verfahren eröffnet hatte, wandte sich die Brasilianische Gesellschaft für Pulmonologie und Phthisiologie (SBPT) vehement gegen die Freigabe von elektronischen Zigaretten. Für das Unternehmen stellen sie eine Gefahr für die öffentliche Gesundheit dar. Der Lungenfacharzt Paulo Corrêa, Koordinator der Raucherkommission des SBPT, erklärte, dass unter den Rauchern der Irrglaube herrsche, der Rauch sei nicht gesundheitsschädlich, da es sich nur um Wasserdampf handele. Der Arzt der brasilianischen Gesellschaft für Pneumologie und Phthisiologie warnte auch davor, dass elektronische Zigaretten bei jungen Menschen sehr beliebt sind und die Zahl der neuen Raucher im Lande erhöhen.

Die Oswaldo-Cruz-Stiftung (Fiocruz) hat sich ebenfalls gegen die Freigabe elektronischer Zigaretten ausgesprochen und unterstützt eine Petition zu diesem Thema. Die derzeit bei „Avisa“ geltende Resolution verbietet landesweit die Einfuhr, die Vermarktung und die Ausstrahlung von Werbung für diese Produkte. Die Behörde sammelt noch bis zum 11. Mai Informationen über elektronische Rauchgeräte.

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