Uruguays Senat verabschiedet Gesetz zur Legalisierung von Online-Glücksspielen

casino

Nach der Verabschiedung des Gesetzes würde die Generaldirektion für Kasinos des Wirtschafts- und Finanzministeriums die Regulierung des Online-Glücksspiels in Uruguay übernehmen (Foto: Dirección General de Casinos)
Datum: 18. August 2022
Uhrzeit: 07:53 Uhr
Leserecho: 0 Kommentare
Autor: Redaktion
Sprachkurs Spanisch (Südamerika)

Uruguays Senat hat Dienstag (16.) einen Gesetzentwurf zur Legalisierung von Online-Glücksspielen verabschiedet und kommt damit der endgültigen Rechtsnorm näher. Der vollständig ausformulierte Gesetzestext war in einer Parlamentssitzung erörtert worden, in der die uruguayische Senatskammer für seine Umsetzung stimmte und ihn nun dem Repräsentantenhaus des südamerikanischen Landes zur weiteren Prüfung vorlegt. Nach der Verabschiedung des Gesetzes würde die Generaldirektion für Kasinos des Wirtschafts- und Finanzministeriums die Regulierung des Online-Glücksspiels in Uruguay übernehmen. Es würde ein landesweites Register geführt, um alle Anbieter von Online-Glücksspielen zu überwachen.

Innerhalb der Generaldirektion für Kasinos würde außerdem ein Fonds eingerichtet, der mindestens fünf Prozent und höchstens acht Prozent der Bruttoeinnahmen für die Verhinderung von Schäden durch Online-Glücksspiele und die Finanzierung von Therapien bereitstellt. Wenn zugelassene Betreiber die im Gesetzentwurf enthaltenen Vorschriften nicht einhalten, können sie eine Verwarnung, eine Geldstrafe zwischen 245,20) und 2.451 US-Dollar oder die Aussetzung ihrer Zulassung erhalten. Nach seiner Verabschiedung wird das Gesetz am Tag nach der Genehmigung der Verordnungen durch die uruguayische Exekutive in Kraft treten.

P.S.: Sind Sie bei Facebook? Dann werden Sie jetzt Fan von agência latinapress! Oder abonnieren Sie unseren kostenlosen Newsletter und lassen sich täglich aktuell per Email informieren!

© 2009 - 2024 agência latinapress News & Media. Alle Rechte vorbehalten. Sämtliche Inhalte dieser Webseite sind urheberrechtlich geschützt. Vervielfältigung und Verbreitung nur mit vorheriger schriftlicher Genehmigung von IAP gestattet. Namentlich gekennzeichnete Artikel und Leser- berichte geben nicht unbedingt die Meinung der Redaktion wieder. Für Einsendungen und Rückmeldungen bitte das Kontaktformular verwenden.

Dies könnte Sie auch interessieren

Kommentarbereich

Hinweis: Dieser Kommentarbereich ist moderiert. Leser haben hier die Möglichkeit, Ihre Meinung zum entsprechenden Artikel abzugeben. Dieser Bereich ist nicht dafür gedacht, andere Personen zu beschimpfen oder zu beleidigen, seiner Wut Ausdruck zu verleihen oder ausschliesslich Links zu Videos, Sozialen Netzwerken und anderen Nachrichtenquellen zu posten. In solchen Fällen behalten wir uns das Recht vor, den Kommentar zu moderieren, zu löschen oder ggf. erst gar nicht zu veröffentlichen.

Leider kein Kommentar vorhanden!

Diese News ist älter als 14 Tage und kann nicht mehr kommentiert werden!