Anhebung des Rentenalters von 60 auf 65 Jahre in Uruguay

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Das Reformgesetz sieht eine Verlängerung des Mindestrentenalters in verschiedenen Stufen vor (Foto: Latinapress)
Datum: 22. Oktober 2022
Uhrzeit: 08:22 Uhr
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Autor: Redaktion
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Die uruguayische Regierung hat am Donnerstag (20.) im Ministerrat den endgültigen Text ihres Gesetzentwurfs zur Umstrukturierung des Sozialversicherungssystems des Landes gebilligt. Präsident Luis Lacalle Pou bezeichnete ihn als Garantie für eine „notwendige, nachhaltige und solidarische“ Reform. Mit dem Gesetzentwurf wird das Mindestrentenalter angehoben. „Wir befinden uns am Ende eines Prozesses und am Anfang eines anderen. Es handelt sich um einen langjährigen Prozess, zumindest in den letzten drei Regierungen, in denen die politische Führung Uruguays verstanden hat, dass die Reform der sozialen Sicherheit dringend notwendig ist“, sagte Lacalle Pou. Er erinnerte daran, dass fünf der politischen Parteien des Landes bereits im Wahlkampf 2019 versprochen hatten, eine Reform voranzutreiben. Seine Regierung habe ihr Versprechen gehalten und die Einsetzung einer Expertenkommission für soziale Sicherheit im Rahmen der Verordnung, die ihr Aushängeschild ist, dem so genannten Gesetz zur dringenden Prüfung, gefördert.

Für das Staatsoberhaupt ist der Gesetzesentwurf, der am kommenden Freitag dem Parlament zur Beratung vorgelegt wird und dem die wichtigste Oppositionspartei, die linke Frente Amplio (FA), bereits widersprochen hat, ein „Akt der nationalen Verpflichtung“, der unterstützt werden sollte. Das Reformgesetz sieht eine Verlängerung des Mindestrentenalters in verschiedenen Stufen von 63 bis 65 Jahren vor, je nach Geburtsdatum und Anzahl der bisherigen Beitragsjahre. Konkret heißt es in dem Text, dass die 1973 Geborenen im Jahr 2036 mit 63 Jahren, die 1974 Geborenen im Jahr 2038 mit 64 Jahren und die 1975 Geborenen im Jahr 2040 mit 65 Jahren in Rente gehen werden. Das derzeitige Renteneintrittsalter in Uruguay beträgt 60 Jahre.

Die Reform sieht jedoch zwei Ausnahmen vor, um nicht mit 65 in Rente gehen zu müssen. Die erste bezieht sich auf eine „umfangreiche berufliche Laufbahn“ und betrifft diejenigen, die bei Inkrafttreten des Gesetzes 30 Beitragsjahre vorweisen können, sowie diejenigen, die im Allgemeinen 40 Jahre arbeiten. Die andere Möglichkeit, für eine Ausnahme in Frage zu kommen, besteht darin, eine „besonders anstrengende“ Arbeit zu verrichten, wie z. B. Bauarbeiter und Landarbeiter in Berufen, die „ein hohes Maß an körperlicher Anstrengung“ erfordern. In diesem Fall können sie im Alter von 60 Jahren mit 30 Beitragsjahren in Rente gehen.

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