Dänemark hat offiziell sein neues Working Holiday-Kontingent für Bürger aus Chile und Argentinien eröffnet. Der neue Quotenzeitraum begann am 1. März 2023 und wird bis zum 31. August 2023 gelten. Während dieses Zeitraums haben alle Interessierten Zugang zu den Kontingenten und Dänemark wird bis zu 75 Aufenthaltsgenehmigungen für Bürger beider Länder erteilen. Nach Angaben der dänischen Agentur für internationale Anwerbung und Integration (SIRI) werden die Aufenthaltsgenehmigungen für Bürger aus Chile und Argentinien im Rahmen des Working-Holiday-Kontingent erteilt. „Für den Zeitraum vom 1. März 2023 bis zum 31. August 2023 können bis zu 75 Aufenthaltsgenehmigungen für chilenische Staatsangehörige und bis zu 75 Aufenthaltsgenehmigungen für argentinische Staatsangehörige im Rahmen des Working Holiday Kontingent erteilt werden. Die Genehmigungen werden nach dem Prinzip ‚First come, first serve‘ (Wer zuerst kommt, mahlt zuerst) vergeben“, heißt es in der Erklärung des SIRI.
Dänemark verfügt derzeit über eine jährliche Quote von 150 Working-Holiday-Aufenthaltsgenehmigungen für Bürger aus Chile und Argentinien. Diese Quote ist in zwei Zeiträume unterteilt – von März bis August (erster Quotenzeitraum) und von September bis Februar (zweiter Quotenzeitraum). Sobald der erste Quotenzeitraum endet und Dänemark bis zu 75 Aufenthaltsgenehmigungen für chilenische und argentinische Staatsbürger ausgestellt hat, wird das Land diese Aktivitäten bis zum 1. September 2023 aussetzen, wenn der nächste Quotenzeitraum beginnt. Während des zweiten Quotenzeitraums wird Dänemark ebenfalls bis zu 75 Aufenthaltsgenehmigungen für chilenische und argentinische Staatsangehörige im Rahmen der Arbeitsurlaubsregelung ausstellen. Sobald die Zahl der ausgestellten Aufenthaltsgenehmigungen 150 für jedes Land erreicht hat, werden die restlichen Anträge abgelehnt.
Wenn die Zahl erreicht ist und die Anträge abgelehnt werden, wird die Gebühr zurückerstattet und alle Interessenten können sich bewerben, wenn die Quote für das nächste Jahr eröffnet wird. Um eine Aufenthaltsgenehmigung im Rahmen der Working-Holiday-Regelung zu erhalten, müssen chilenische und argentinische Antragsteller nachweisen, dass sie die chilenische bzw. argentinische Staatsbürgerschaft besitzen und dauerhaft in Chile bzw. Argentinien leben. Außerdem müssen sie im Besitz eines gültigen, von den Behörden ihres Landes ausgestellten Reisepasses sein. Darüber hinaus müssen die Antragsteller zwischen 18 und 31 Jahren alt sein, eine Krankenversicherung abschließen und angeben, dass ihr Aufenthalt in Dänemark zu Urlaubszwecken erfolgt.
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