Verbrechen gegen die Menschlichkeit in Venezuela: Ermittlungen werden fortgesetzt

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Regime ging und geht nachweislich mit äußerster Brutalität gegen Demonstranten vor (Foto: Archiv)
Datum: 02. April 2023
Uhrzeit: 16:13 Uhr
Leserecho: 1 Kommentar
Autor: Redaktion
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Die Ermittlungen wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit in Venezuela werden fortgesetzt. Karim Asad Ahmad Khan, britischer Anwalt und seit Juni 2021 Chefankläger des Internationalen Strafgerichtshofs in Den Haag, kündigte am Samstag (1.) an, dass die Ermittlungen im Fall Venezuela fortgesetzt werden, da er der Ansicht ist, dass es eine vernünftige Grundlage für die Annahme gibt, dass bei den Aktionen der Sicherheitskräfte inmitten der Anti-Regierungsproteste und gegen Dissidenten seit 2014 Verbrechen gegen die Menschlichkeit begangen wurden. Die Staatsanwaltschaft wies in einer Erklärung die Argumente zurück, die das menschenverachtende venezolanische Regime in einem Dokument vom 28. Februar vorgebracht hatte, in dem es auf die Einstellung der Untersuchung drängte und stellte klar, dass ihre Anfechtung der Unzulässigkeit nach dem Grundsatz der Komplementarität unbegründet ist.

In einem Kommuniqué bezeichnete das venezolanische Regime die gegen sie erhobenen Anschuldigungen als falsch und bestritt, dass es im südamerikanischen Land Verbrechen gegen die Menschlichkeit gegeben habe, während sie gleichzeitig behauptete, Informationen vorgelegt zu haben, die ihrer Meinung nach den politischen Charakter des vom IStGH eingeleiteten Verfahrens belegen. Caracas betont in dem Text, dass die venezolanische Justiz „permanent daran arbeitet, die Gerechtigkeit im Land zu garantieren“. Die Behauptung des venezolanischen Regimes, es seien keine Straftaten zur Unterstützung einer staatlichen Politik begangen worden, ist nach Ansicht der Anklagebehörde nichtig und es wurden keine ausreichenden Beweise dafür vorgelegt. In dem Bericht wurde außerdem festgestellt, dass die Behörden nicht nachgewiesen haben, dass sie innerstaatliche Ermittlungen oder Strafverfolgungsmaßnahmen durchgeführt haben, die den Umfang der vom Gerichtshof vorgesehenen Ermittlungen ausreichend widerspiegeln.

Das Regime von Diktator Nicolas Maduro hat die Anschuldigungen stets zurückgewiesen, obwohl im März ein Kooperationsabkommen unterzeichnet wurde, das dem IStGH die Eröffnung eines Büros in Caracas ermöglicht. In dem Schreiben aus Den Haag heißt es, das venezolanische Regime habe weder Gerechtigkeit walten lassen noch den Opfern Wiedergutmachung geleistet. Außerdem wird das Jahr 2014 als Ausgangspunkt für die Ermittlungen festgelegt. Eine weitere Erklärung des IStGH zum Stand des Verfahrens wird bis Ende April erwartet. Nach einem Besuch in Venezuela im November 2021 kündigte Khan an, dass eine Untersuchung der Lage in dem Land eingeleitet werde, da der IStGH festgestellt habe, dass es Hinweise darauf gebe, dass mindestens seit April 2017 Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Menschenrechtsverletzungen begangen worden seien. Der IStGH hatte berichtet, dass er Fälle von Oppositionellen prüft, die angeblich aus politischen Gründen verfolgt und in einigen Fällen verhaftet wurden. Er prüft auch Fälle von angeblicher Folter und angeblichen Exzessen beim Vorgehen der Sicherheitskräfte gegen Demonstranten.

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  1. 1
    Thomas Böer

    Seit 25 Jahre sehen wir ein Genozid zu der sogar die Zeit des Nazismus übersteig… Dank die Schweiz, Europa, USA, China und Russland… alle verdienen and die ausgeraubte 900 milliarde der era chavez.

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