Brasilien: Mobbing und Cybermobbing ist eine Straftat

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Das Strafgesetzbuch sieht deshalb eine Geldstrafe für diejenigen vor, die Mobbing begehen, und eine Freiheitsstrafe und eine Geldstrafe für diejenigen, die dieselbe Straftat mit virtuellen Mitteln begehen (Foto: brasilescola)
Datum: 15. Januar 2024
Uhrzeit: 14:20 Uhr
Leserecho: 0 Kommentare
Autor: Redaktion
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Brasiliens Präsident Luiz Inácio Lula da Silva (PT) hat am Montag (15.) ein Gesetz unterzeichnet, das die Straftatbestände Mobbing und Cybermobbing in das Strafgesetzbuch aufnimmt. Die beiden Straftatbestände sind nun in dem Artikel enthalten, der sich mit illegalem Zwang befasst. Das Strafgesetzbuch sieht deshalb eine Geldstrafe für diejenigen vor, die Mobbing begehen, und eine Freiheitsstrafe und eine Geldstrafe für diejenigen, die dieselbe Straftat mit virtuellen Mitteln begehen. Der Text definiert Mobbing als „systematische Einschüchterung einer oder mehrerer Personen, einzeln oder in Gruppen, durch physische oder psychische Gewalt, in einer absichtlichen und wiederholten Weise, ohne ersichtlichen Grund, durch Handlungen der Einschüchterung, Demütigung oder Diskriminierung oder verbale, moralische, sexuelle, soziale, psychologische, physische, materielle oder virtuelle Handlungen. Cybermobbing kann mit einer Freiheitsstrafe von zwei bis vier Jahren und einer Geldstrafe geahndet werden. Der Begriff umfasst systematische Einschüchterungen, die in sozialen Netzwerken, Apps, Online-Spielen oder „jedem digitalen Medium oder Umfeld“ erfolgen. Das Strafgesetzbuch sieht auch erschwerende Faktoren vor, wenn das Mobbing in einer Gruppe begangen wird (mehr als drei Täter), wenn Waffen verwendet werden oder wenn es sich um andere in der Gesetzgebung enthaltene Gewaltdelikte handelt.

Der vom Kongress gebilligte und von Lula abgesegnete Text verschärft auch die Strafen für andere Straftaten gegen Kinder und Jugendliche. In dem Abschnitt des Strafgesetzbuchs, der sich mit Tötungsdelikten befasst, sieht das neue Gesetz beispielsweise vor, dass die Strafe für die Tötung eines Kindes unter 14 Jahren um zwei Drittel erhöht wird, wenn die Tat in einer (öffentlichen oder privaten) Schule begangen wurde. Beim Straftatbestand der Anstiftung oder Beihilfe zum Selbstmord kann die Strafe nun verdoppelt werden, wenn der Täter „Anführer, Koordinator oder Verwalter einer Gruppe, einer Gemeinschaft oder eines virtuellen Netzwerks ist oder für diese verantwortlich ist“. Mit dem neuen Gesetz werden die im Kinder- und Jugendstrafrecht (ECA) vorgesehenen Straftaten nun als abscheulich eingestuft. Das bedeutet, dass der Angeklagte beispielsweise keine Kaution zahlen, seine Strafe nicht verringern oder eine vorläufige Entlassung erhalten kann. Auch der Strafvollzug wird verlangsamt.

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