Einstimmig hat der mexikanische Senat am Dienstag (13.) die Änderung von Artikel 2 der Verfassung gebilligt, um Kinderehen in indigenen Gemeinden zu verbieten. Die Reform besagt, dass das Wohl der Kinder und Jugendlichen zu respektieren ist, ohne dass die Sitten und Gebräuche der indigenen Völker, in denen die Kinderehe in Mexiko eine gängige Praxis ist, eine gegenteilige Rechtfertigung darstellen. „Diese Verfassung anerkennt und garantiert das Recht der indigenen Völker und Gemeinschaften auf Selbstbestimmung und folglich auf die Autonomie, bei der Regelung und Lösung ihrer internen Konflikte ihre eigenen normativen Systeme anzuwenden, vorbehaltlich der allgemeinen Grundsätze dieser Verfassung, unter Wahrung der individuellen Garantien, der Menschenrechte und, in relevanter Weise, der Würde und Integrität der Frau sowie des Wohls der Kinder und Jugendlichen, ohne dass eine gegenteilige Praxis durch die Ausübung ihrer Sitten und Gebräuche gerechtfertigt ist“, heißt es in dem kürzlich verabschiedeten Wortlaut von Artikel 2.
In Mexiko waren nach Angaben der Volkszählung des Nationalen Instituts für Statistik und Geographie (INEGI) im Jahr 2020 mindestens 27.800 Jugendliche indigener Völker im Alter von 12 bis 17 Jahren verheiratet und die Bundesstaaten mit den meisten verheirateten minderjährigen Frauen sind Chiapas, Oaxaca und Guerrero. „Mit diesem Urteil soll der Schutz der Menschenrechte von Kindern und Jugendlichen, insbesondere von indigenen Kindern und Jugendlichen, gewährleistet werden, um Zwangsverheiratungen von Minderjährigen zu vermeiden“, sagte Senator Rafael Espino von der Partei Morena bei der Erläuterung des Urteils im Plenum des Senats. Das genehmigte Urteil wurde zur Ratifizierung an die Abgeordnetenkammer weitergeleitet.
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