Erhält ein Land hohe mediale Aufmerksamkeit – wie etwa bei einer Fußballweltmeisterschaft – erhöhen die Regierungen der Gastländer den Schutz der Menschenrechte. Auch bei Papstbesuchen verbessern sich die Menschenrechte eines Landes. Das beschreiben Prof. Dr. Jerg Gutmann von der Universität Hamburg und Dr. Marek Endrich von der Universität Brüssel gemeinsam in einer aktuellen Studie. Die Ergebnisse des Forscherteams sind in der Fachzeitschrift „Comparative Political Studies“ erschienen. Bevor Johannes Paul II. im Jahr 1998 nach Kuba reiste, erstellte die katholische Kirche eine Liste der politischen Gefangenen des Landes, die freigelassen werden sollten. Rund die Hälfte der Inhaftierten wurden daraufhin vor oder kurz nach dem Besuch entlassen. Auch vor den Papstbesuchen in den Jahren 2012 und 2015 ließ die kubanische Regierung etwa 3.000 Gefangene frei – nachdem die Besuche öffentlich angekündigt wurde.
Dass es sich dabei um keine Ausnahmen handelt, zeigen die Ergebnisse der Studie „Pacem in terris: Are papal visits good news for human rights?“. Um die Auswirkungen eines Papstbesuchs auf die Menschenrechte im Gastland zu verstehen, untersuchten die Forscher die strategische Interaktion zwischen der katholischen Kirche und den Gastregierungen. Demnach gibt der Papst durch während seinen Reisen öffentlich geäußertes Lob oder Kritik einen Anreiz für Regierungen, die Menschenrechtssituation ihres Landes bereits vor dem eigentlichen Besuch zu verbessern. Um ihre Theorie zu überprüfen, wurden alle Papstbesuche außerhalb Italiens seit dem Jahr 1964 in einem Datensatz erfasst. Die Auswertung der Daten zeigt, dass sich der Menschenrechtsschutz vor Papstbesuchen in Demokratien signifikant verbesserte.
Medienberichte als Begründung
„Erklären lässt sich das dadurch, dass sich internationale Medienberichte in dem Zeitraum des Papstbesuchs deutlich stärker mit der Menschenrechtslage des Gastlandes beschäftigen als in Vergleichszeiträumen“, sagt Gutmann. Das liegt unter anderem daran, dass sich die katholische Kirche seit dem zweiten Vatikanischen Konzil, welches im Oktober 1962 begann, internationalen Menschenrechtsschutz als eines der Hauptziele gesetzt hat. Die empirische Untersuchung konnte nur in Demokratien eine signifikante Verbesserung nachweisen. Fallbeispiele aus Autokratien zeigen jedoch, dass auch deren Regierungen vor Papstbesuchen strategische Zugeständnisse an den Menschenrechtsschutz machen, wie neben dem genannten Beispiel Kubas auch Papstbesuche in den 80er und 90er Jahren auf den Philippinen zeigten.
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