Brasilien: Facebook zu Schadensersatz in Millionenhöhe verurteilt

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Facebook muss Nutzer in Brasilien entschädigen (Foto: Facebook)
Datum: 09. Juli 2024
Uhrzeit: 16:21 Uhr
Leserecho: 0 Kommentare
Autor: Redaktion
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Im südamerikanischen Land Brasilien hat das Gericht für „diffuse und kollektive Interessen von São Luís“ (Hauptstadt des brasilianischen Bundesstaates Maranhão) „Facebook Serviços Online do Brasil“ zu einer Schadenersatzzahlung in Höhe von zehn Millionen Reais verurteilt. Grund für den Urteilsspruch ist eine Unterbrechung der WhatsApp-, Instagram- und Facebook-Apps im Oktober 2021. Darüber hinaus wurde das Unternehmen zur Zahlung von 500 Reais an individuellem moralischem Schadenersatz für jeden von dem Problem betroffenen Nutzer verurteilt. Die Entscheidung wurde von Richter Douglas de Melo Martins am 5. Juli gefällt, der feststellte, dass das Urteil erst vollstreckt wird, wenn es rechtskräftig ist.

Das brasilianische Institut für das Studium und die Verteidigung der Verbraucherbeziehungen (IBDEC) reichte eine Sammelklage gegen Facebook ein und behauptete, dass Millionen von Verbrauchern etwa sieben Stunden lang keinen Zugang zu den Diensten der Plattform hatten, was zu erheblichen Unannehmlichkeiten führte, insbesondere für Nutzer, die für geschäftliche Transaktionen auf die Tools angewiesen sind. In seiner Verteidigung argumentierte Facebook, dass es in gutem Glauben und mit Transparenz gehandelt habe, bestritt das Bestehen einer Verbraucherbeziehung und behauptete, dass es einen Unterschied zwischen den an den angebotenen Diensten beteiligten Rechtspersonen gebe.

Der Richter begründete seine Entscheidung damit, dass Facebook, Instagram und WhatsApp ein und dieselbe Wirtschaftsgruppe darstellen, und erkannte Facebook Brasilien als den rechtmäßigen Vertreter der Interessen von WhatsApp und Instagram in dem Land an. Er betonte auch die Rechtmäßigkeit des IBDEC-Antrags, der auf den Schutz kollektiver und diffuser individueller Rechte abzielt, wenn man bedenkt, dass es sich bei den angebotenen Dienstleistungen um Verbrauchertätigkeiten im Sinne des Verbraucherschutzgesetzes handelt. Das Urteil unterstreicht, dass die Apps zwar kostenlos zugänglich sind, aber durch Werbung beträchtliche Gewinne erwirtschaften und somit unter die Definition eines Anbieters nach geltendem Recht fallen.

1 US-Dollar entspricht 5,44 Reais

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