Im südamerikanischen Land Brasilien hat der Oberste Bundesgerichtshof „Supremo Tribunal Federal“ (STF) einstimmig das Recht der Zeugen Jehovas anerkannt, Bluttransfusionen bei Eingriffen im öffentlichen Gesundheitsnetz abzulehnen. Diese Regelung gilt jedoch nicht für Kinder unter 18 Jahren. Erwachsene haben das Recht auf eine alternative Behandlung, die über das einheitliche Gesundheitssystem am selben oder einem anderen Wohnort angeboten wird und alle Kosten müssen vom Staat übernommen werden.
Die Richter des STF gingen davon aus, dass die Verweigerung von Bluttransfusionen auf den Verfassungsgrundsätzen der Menschenwürde und der Religionsfreiheit beruht. In einer Mitteilung erklärte die Vereinigung der Zeugen Jehovas in Brasilien „Associação Testemunhas de Jeová Brasil“, dass die Entscheidung den Patienten und Ärzten Rechtssicherheit gebe. Für sie steht Brasilien nun im Einklang mit anderen Ländern, die dieses Recht ebenfalls anerkennen, wie die Vereinigten Staaten, Kanada und Chile.
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