Am Donnerstag, dem 1. Mai, tritt die erste Maßnahme der Rentenreform in Chile in Kraft: Es handelt sich um die Ausweitung der Versicherung gegen Lücken in der Sozialversicherung auf die Arbeitslosenversicherung. Derzeit erhalten die Versicherungslücke nur Begünstigte von Leistungen aus dem Solidaritätsfonds für Arbeitslosigkeit, aber die Reform wird sie auf alle Mitglieder der Arbeitslosenversicherung ausweiten, sodass auch Personen, die Leistungen nur aus ihren individuellen Arbeitslosenkontos erhalten, diese Leistungen in Anspruch nehmen können. „Diese Änderung tritt am 1. Mai in Kraft“, betonte die Aufsichtsbehörde für Renten (SP). Die Leistung soll die negativen Auswirkungen auf die Renten abmildern, die sich aus der Zeit ergeben, in der Menschen aufgrund von Arbeitslosigkeit keine Beiträge zahlen. Sowohl die AFP als auch die Arbeitslosenversicherungsanstalt (AFC) müssen Verfahrensänderungen vornehmen, damit die oben genannten Änderungen in Kraft treten können. Daher wird die Versicherung für Vorsorgelücken ihren Versicherungsschutz ausweiten und zu einer universellen Leistung für die Mitglieder der Arbeitslosenversicherung werden.
NÄCHSTE SCHRITTE DER RENTENREFORM
-Mai 2025: Ausweitung der Versicherung für Vorsorgelücken, die die Deckung von Beiträgen in Zeiten der Arbeitslosigkeit ermöglicht.
-August 2025: Beginn des neuen Arbeitgeberbeitrags mit einem Aufschlag von 1 %, der schrittweise auf 7 % erhöht wird.
-September 2025: Erhöhung der garantierten Grundrente (PGU) auf 250.000 Pesos (267,2 US-Dollar) für Rentner ab 82 Jahren.
-Januar 2026: Beginn der Auszahlung der Leistungen der neuen Sozialversicherung, einschließlich der Ausgleichszahlung für Beitragsjahre und der Zulage für Frauen aufgrund ihrer Lebenserwartung.
Eine der wichtigsten Änderungen der Reform ist die Erhöhung der garantierten Grundrente (PGU) auf 250.000 Pesos (267,2 US-Dollar) pro Monat.
Diese Erhöhung wird jedoch nicht sofort erfolgen, sondern schrittweise umgesetzt werden. Zunächst erhalten sie Personen über 82 Jahre innerhalb von 6 Monaten, dann Personen über 75 Jahre innerhalb von 18 Monaten und schließlich innerhalb von 30 Monaten alle Personen ab 65 Jahren. Schließlich werden auch Personen berücksichtigt, die Sonderrenten beziehen, wie politisch Verfolgte und Begünstigte der Gesetze „Valech“ und „Rettig“.
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