„Gesetz der Zerstörung”: Brasiliens Parlament schwächt Umweltstandards

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Der Amazonas-Regenwald könnte sich einem Kipppunkt nähern (Foto: Pixabay)
Datum: 18. Juli 2025
Uhrzeit: 16:30 Uhr
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Autor: Redaktion
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Im südamerikanischen Land Brasilien hat die Abgeordnetenkammer den Gesetzentwurf zur Schaffung des Allgemeinen Umweltgenehmigungsgesetzes verabschiedet, das von Umweltschützern als „Gesetz der Zerstörung” bezeichnet wird. Der Text, der seit mehr als zwei Jahrzehnten im Kongress behandelt wurde, wurde mit 267 Ja-Stimmen und 116 Nein-Stimmen angenommen und wird nun dem Präsidenten Luiz Inácio Lula da Silva (PT) zur Unterzeichnung vorgelegt, der Teile des Entwurfs ablehnen kann. Das neue Gesetz ändert den Prozess der Erteilung von Umweltgenehmigungen in Brasilien grundlegend. Nach Ansicht seiner Befürworter, wie der Parlamentarischen Front für Landwirtschaft und Viehzucht (FPA), ist das Ziel, strategisch wichtige Bauvorhaben zu entbürokratisieren und zu beschleunigen. Organisationen wie das Klimaobservatorium und das Umweltministerium selbst warnen jedoch vor Risiken für die Umweltsicherheit, zunehmender Straflosigkeit und dem Verlust des Schutzes traditioneller Gemeinschaften.

Die neue Gesetzgebung bringt tiefgreifende Änderungen in sieben Hauptbereichen mit sich:

Schaffung einer Sonderumweltgenehmigung (LAE): Genehmigt Bauvorhaben, die von der Regierung als „strategisch” eingestuft werden, auch wenn sie ein hohes Potenzial für Umweltzerstörung haben.

Die Genehmigung wird beschleunigt: Die maximale Frist für die Erteilung beträgt 12 Monate, die Gültigkeit fünf bis zehn Jahre.

Befreiung von der Genehmigungspflicht: Der Text beseitigt die Genehmigungspflicht für den Ausbau von Straßen, landwirtschaftliche Aktivitäten, Wasser- und Abwasserbehandlung sowie kleine Bewässerungsdämme. Nur Deponien benötigen weiterhin eine Umweltgenehmigung.

Automatische Verlängerung: Umweltgenehmigungen können automatisch durch Selbsterklärung verlängert werden, sofern sich die Tätigkeit oder die Vorschriften nicht ändern.

Nationalisierte Selbsterklärung: Der Unternehmer kann über das Internet erklären, dass er die Anforderungen erfüllt, ohne dass zuvor eine Prüfung durch die Umweltbehörde erfolgt. Das bereits in einigen Bundesstaaten verwendete Modell gilt nun für das gesamte Land, auch für mittelständische Unternehmen mit hohem Verschmutzungspotenzial.

Schwächung von Ibama und Conama: Der Gesetzentwurf entzieht diesen Bundesbehörden Befugnisse und überträgt die Zuständigkeit für die Erteilung von Genehmigungen an die Bundesstaaten und Gemeinden. Außerdem werden Teile des Gesetzes zum Schutz des Atlantischen Regenwaldes (Lei da Mata Atlântica) aufgehoben, was die Abholzung von Primär- und Sekundärwäldern erleichtert.

Aufhebung des Schutzes traditioneller Gemeinschaften: Nicht homologierte indigene Gebiete und Quilombola-Territorien gelten für die Erteilung von Genehmigungen nicht mehr als Schutzgebiete. Nach Angaben des Socio-Umwelt-Instituts (ISA) sind von dieser Änderung rund 18 Millionen Hektar betroffen, was der Fläche des Bundesstaates Paraná entspricht.

Gefahr für archäologische Stätten: Der Gesetzentwurf schränkt die Befugnisse des Iphan ein, das nur noch tätig werden kann, wenn bereits historische Güter an einem Ort identifiziert wurden. Die Brasilianische Archäologische Gesellschaft warnt, dass dies zu irreversiblen Verlusten führen kann.

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