Die Kommission für auswärtige Beziehungen des brasilianischen Senats hat am Donnerstag (28.) einem Gesetzentwurf zur Anpassung des Itaipu-Vertrages zugestimmt. In dem 1973 von Brasilien und Paraguay unterzeichneten Dokument sind neben dem Bau des binationalen Wasserkraftwerkes Itaipu am Rio Paraná auch die Preise für vom Vertragspartner angekaufte Energie festgelegt.
In der Neuregelung des Vertrages wird der Faktor, mit dem jede nach Brasilien abgegebene Megawattstunde (MWh) berechnet wird, von 5,1 auf 15,3 verdreifacht. Brasilien zahlt derzeit 43,8 US-Dollar pro jede eigene erzeugte MWh und 3,17 US-Dollar je von Paraguay abgenommene MWh an das binationale Unternehmen. Durch die Änderung wären dann zukünftig 9,51 US-Dollar für jede von Paraguay abgegebene MWh zu entrichten.
Paraguay hat wie Brasilien 50 Prozent Anrecht auf den produzierten Strom, benötigt davon selbst jedoch nur 5 Prozent. Damit versorgt der südamerikanischen Binnenstaat 91 Prozent seiner Haushalte und Industrieanlagen. Die restlichen 45 Prozent fliessen nach Brasilien. Mit den insgesamt 95 Prozent der 14.000 MW starken Anlage kann Brasilien derzeit rund 20 Prozent seines Strombedarfes abdecken.
Wie die Initiatorin der Gesetzesinitiative, Senatorin Gleisi Hoffmann von der Arbeiterpartei PT darlegte, sollen durch die Änderung die bilateralen Beziehungen zwischen beiden Ländern verbessert werden. Aufgrund des gewaltigen Wirtschaftswachstums des grössten Landes in Südamerika müsse Brasilien nun auch das Ungleichgewicht auf dem Subkontinenten reduzieren. Die jährlichen Mehrkosten von 240 Millionen US-Dollar hätten keine spürbaren Auswirkungen auf Brasilien. Bislang erhält Paraguay für den an Brasilien abgegeben Strom 120 Millionen US-Dollar jährlich, zukünftig wären es 360 Millionen US-Dollar.
Der ehemalige brasilianische Staatspräsident und Kommissionspräsident Fernando Collor befürwortete ebenfalls den Vorstoss. „Brasilien ist der wirtschaftlich stärkste Partner in diesem Block, und sollte daher nicht nur helfen und unterstützen, sondern eine reziproke Zusammenarbeit beider Völker anbieten, damit wir gemeinsam wachsen können.“
Damit die Neuregelung in Kraft treten kann, muss jedoch noch der brasilianische Kongress dem Gesetzesentwurf zustimmen.
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