Schweiz: Doppelbesteuerungsabkommen mit Kolumbien

Datum: 14. Juli 2011
Uhrzeit: 18:06 Uhr
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Autor: Redaktion
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► Ab dem 1. Januar 2012 anwendbar

Kolumbien hat der Schweiz offiziell mitgeteilt, dass das neue Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung (DBA) auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen genehmigt wurde. Die Schweiz hatte Kolumbien bereits vorgängig notifiziert, womit das Abkommen in 60 Tagen in Kraft treten wird und ab dem 1. Januar 2012 anwendbar ist.

Das Abkommen trägt zur günstigen Entwicklung der bilateralen wirtschaftlichen Beziehungen bei. Durch das DBA werden namentlich die anfallenden Quellensteuern bei Dividenden, Zinsen und Lizenzgebühren begrenzt.

Das Abkommen wurde am 26. September 2007 in Bern unterzeichnet. Entsprechend der Schweizer Praxis zur Zeit der Unterzeichnung enthält das DBA zwar einen Artikel über den Austausch von Informationen zur Durchsetzung des internen Steuerrechts. Doch beschränkt sich dieser auf Fälle von Steuerbetrug und entspricht damit noch nicht dem internationalen Amtshilfestandard. Die beiden Vertragsstaaten wünschten ein möglichst baldiges Inkrafttreten des ausgehandelten DBA. Neue Verhandlungen zur Anpassung der Amtshilfe in Steuersachen an den internationalen Standard sind geplant.

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