Die Organisation der Vereinten Nationen für Erziehung, Wissenschaft und Kultur (UNESCO) hat die Mariachi-Musik aus Mexiko zum immateriellen Kulturerbe erklärt. „Die typisch mexikanische Musikformation aus dem Bundesstaat Jalisco und ihre Musiker sind ein wichtiger Bestandteil der mexikanischen Kultur. Im Laufe der Zeit hat sich die Musik zu einer Art Nationalhymne entwickelt“, begründete die Unesco ihre Entscheidung während einer Fachtagung auf der indonesischen Insel Bali am Sonntag (27.) einstimmig.
Mariachi ist kein eigener Liedtypus, sondern eine Formation, die traditionell verschiedenste Stile der Tanzmusik spielt. Was gemeinhin als „Mariachi-Musik“ bezeichnet wird, setzt sich aus einer Fülle von unterschiedlichen regionalen Stilen zusammen: dem Son Jaliscense, der Canción Ranchera, dem Corrido, Huapango (oder Son Huasteco), Bolero und Son Jarocho, gelegentlich auch Paso Doble, Danzón und Vals Mexicano, die wiederum in unterschiedlicher Weise von spanischen und französischen Stilen sowie der Musik der indigenen Bevölkerung beeinflusst wurden.
Als immaterielles Kulturerbe bzw. immaterielles kulturelles Erbe oder immaterielles Kulturgut wird Kulturgut bezeichnet, das nicht stofflicher Natur ist und daher im Gegensatz zu unbeweglichen Bauten und beweglichen Gegenständen (z. B. den bekannten Welterbestätten oder dem Weltdokumentenerbe) nicht anfassbar.
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