Politik gegen den Menschenhandel in Lateinamerika

Datum: 14. Oktober 2012
Uhrzeit: 10:58 Uhr
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Autor: Redaktion
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Menschenhandel ist ein weltweit organisiertes Verbrechen mit geringem Risiko und Milliardengewinnen. Schätzungen gehen davon aus, dass in der Region Lateinamerika jährlich 6,6 Milliarden US-Dollar umgesetzt werden. Verbunden mit der grenzüberschreitenden organisierten Kriminalität ist dies eine Herausforderung für die Regierungen, die Problematik mit Gesetzen zu bekämpfen, die sich in der Vergangenheit allerdings als nicht sehr effektiv zeigten.

Nur in Mexiko werden jedes Jahr zwischen 16 und 20.000 Kinder sexuell ausgebeutet, durch Kartelle entführt, versklavt und erpresst. Nach Angaben der UN steigt diese Zahl in ganz Lateinamerika auf rund 2 Millionen. Das Phänomen ist nicht neu und hat sich durch Netzwerke der organisierten Kriminalität in der Region verschärft. Im Jahr 2000 verabschiedeten die lateinamerikanischen Länder ein Protokoll der Vereinten Nationen zur Verhütung, Bekämpfung und Bestrafung des Menschenhandels, insbesondere des Frauen-und Kinderhandels (bekannt als Palermo-Konvention).

Das von der UN-Generalversammlung am 15. November 2000 angenommene Übereinkommen gegen die grenzüberschreitende organisierte Kriminalität bildet einen Meilenstein in der internationalen Zusammenarbeit auf diesem Gebiet. Das wichtigste Ziel des Übereinkommens ist es für die internationale Zusammenarbeit einen Mindeststandard von Vorschriften und Massnahmen zu schaffen. Die Vertragsparteien verpflichten sich, die Beteiligung an einer kriminellen Organisation sowie die Geldwäscherei für strafbar zu erklären.

Erstmals wurden Prävention und Bekämpfung der organisierten Kriminalität in einem völkerrechtlichen Vertrag global geregelt und Rechtsgrundlagen für internationale Rechtshilfe, Auslieferung und Polizeikooperation geschaffen. Ziel ist es, die nationalen Gesetze zu harmonisieren und einheitliche Standards für das innerstaatliche Recht zu setzen sowie die Zusammenarbeit der Staaten bei der Bekämpfung der organisierten Kriminalität zu intensivieren.

Nach mehreren Warnungen der UN wegen mangelhafter Umsetzung haben regionale Organisationen und einzelne lateinamerikanische Staaten neue Strategien und Gesetze entwickelt, um die Einhaltung der Konvention zu gewährleisten und die Rahmenbedingungen für die Bekämpfung der sexuelle Ausbeutung zu definieren. Im vergangenen Jahr starteten die Generalstaatsanwälte von Lateinamerika eine regionale Initiative, um dieses Verbrechen gemeinsam anzugehen.

Die Kooperationsvereinbarung ermöglicht den Austausch von Hintergrundinformationen zu potentiellen Opfern und Verdächtigen und das Einfrieren, Beschlagnahme und Einziehung von Gegenständen aus Straftaten. Argentinien, Paraguay, Bolivien und Brasilien bilden eine Schaltzentrale, wo der Handel mit Frauen und Mädchen zur sexuellen Ausbeutung bekämpft wird.

Nach Angaben der Internationalen Organisation für Migration (IOM) stammt die Hälfte der Opfer des Menschenhandels der südlichen Zone aus Paraguay und das wichtigste Ziel in der Region ist Argentinien. Die Gesetzgebung in Paraguay ist bei der Bekämpfung des Problems allerdings nicht sehr hilfreich. Das einzige Gesetz, welches den grenzüberschreitenden Handel verbietet, ist Artikel 129 des Strafgesetzbuches (Prostitution).

Uruguay gilt als eines der führenden Länder im Hinblick auf die Bekämpfung des Menschenhandels. Zwei Gesetze helfen im Kampf gegen dieses Verbrechen: Verbot der kommerziellen und sexuellen Ausbeutung von Kindern und Jugendlichen (17.815, 2004) und das Gesetz über das Verbot des Menschenhandels (18.250, 2007), welches die Definitionen der Palermo-Konvention über die Rechte des Kindes übernimmt.

In Mexiko verabschiedete der Kongress erst im Juni dieses Jahres eine Regel gegen den Menschenhandel. Behörden aller Ebenen der Regierung und Ministerien, neben der Polizei, müssen bei Verdacht automatisch handeln.

Die aktuelle Gesetzgebung ist laut Lydia Cacho Ribeiro, mexikanische Journalistin, Feministin und Menschenrechtsaktivistin, nicht ausreichend. „Dieses Verbrechen funktioniert nach den Regeln des Marktes, die Gleichung ist deshalb logisch: Kein Angebot ohne Nachfrage“, so die gegen kriminelle Ausbeutung von Frauen und Kindern kämpfende Tucholsky-Preisträgerin.

Der Autorin von „Sklaverei-Im Inneren des Milliardengeschäfts Menschenhandel“ schlägt vor, dass die lateinamerikanischen Länder schwedische Gesetzespunkte in ihr bestehendes Rechtssystem übernehmen sollen. In Schweden trat am 1. Januar 1999 das „Gesetz zum Verbot des käuflichen Erwerbs sexueller Dienstleistungen“ in Kraft: „Wer sich gegen Entgelt Gelegenheit zu sexuellen Handlungen verschafft, wird – sofern die Tat nicht nach dem Strafgesetzbuch mit Strafe bedroht ist – wegen käuflichen Erwerbs sexueller Dienstleistungen mit Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten bestraft“. Im Gegensatz zu den Vorschriften in vielen anderen Ländern machen sich hier also nur die Kunden strafbar, nicht die Prostituierten.

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